Nicht in allen Hausratversicherungen ist das Risiko Garten- oder Balkonmöbel eingeschlossen. Sollten Sie Ihre Terrassen- oder Gartenmöbel im Frühjahr nach draußen stellen, werfen Sie einen Blick in Ihre Police.
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Die meisten Hausratversicherungen kommen nicht für den Diebstahl der Möbel auf, können aber auf Wunsch mit versichert werden!

Teure Gartenmöbel sollten immer in einem Keller oder Schuppen eingeschlossen werden! Zum Versicherungsort einer Hausratversicherung gehören nur die Wohnung oder Räume in Nebengebäuden.

 

 

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 35398560

 

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