In unserem Versicherungsschutz sind sämtliche Haushaltsgeräte wie z. B.
- TV
- Video
- DVD
- Sat-Anlage
- Camcorder
- Digital-Foto
- Hi-Fi
- Auto-Hi-Fi
- Auto-Navigation
- Faxgerät/Faxkombi
- Festnetztelefon
- PC
- Waschmaschine
- Trockner
- Geschirrspüler
- Wäschetrockner
- Elektroherd
- Kühlschrank
- Kühl-Gefrier-Kombi
- Gefrierschrank
- Gefriertruhe
- Mikrowelle
- Mobiltelefone*
- Notebook
versicherbar. Dies gilt für Ihre Neu- oder Gebrauchtgeräte. Diese können Sie mit 150 Euro Neukaufbeteiligung als Alternative zu einer Reparatur versichern.
Gebraucht- und Neugeräte
Für die oben genannten Geräte, egal welches Fabrikat, egal wie alt, egal wo gekauft, zahlen Sie monatlich 5 Euro pro Haushaltsgerät (incl. Steuer) im ersten Versicherungsjahr.
Unsere Reparaturkostenversicherung für Haushaltsgeräte kann jeder Privathaushalt in Anspruch nehmen. Für nicht aufgeführte Geräte in unserer Produktbeschreibung fragen Sie ruhig bei uns an. Unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Versicherbar sind alle Reparatur-Schäden aufgrund Verschleiß, Alterung, Abnutzung, Sturz, Wasser, Frost, Hitze und unsachgemäße Handhabung.
- TV
- Video
- DVD
- Sat-Anlage
- Camcorder
- Digital-Foto
- Hi-Fi
- Auto-Hi-Fi
- Auto-Navigation
- Faxgerät/Faxkombi
- Festnetztelefon
- Waschmaschine
- Trockner
- Geschirrspüler
- Wäschetrockner
- Elektroherd
- Kühlschrank
- Kühl-Gefrier-Kombi
- Gefrierschrank
- Gefriertruhe
- Mikrowelle
- Mobiltelefone
- PCs
- Notebook
Der Versicherungsschutz gilt nicht für berufliche oder gewerbliche Nutzung sowie für Personenschäden oder Vermögensschäden, außerdem nicht für Softwareschäden und Datenverlust.
Sie geben uns lediglich an, ob Sie Neu- oder Gebrauchtgeräte versichern möchten und die Anzahl.
Der Versicherer muss bei der Feststellung des Versicherungsfalles und Leistungspflicht nach besten Kräften unterstützt werden.
- Sie haben das Schadensereignis innerhalb einer Woche zu melden.
- Sie haben Schaden abzuwenden oder zu mindern, und eventuellen Weisungen des Versicherers zu folgen.
Vorsätzlich oder grob fahrlässige Verletzungen der Obliegenheiten gefährden Ihren Versicherungsschutz und halten den Versicherer von der Leistung frei.
Ist ein Leistungsfall eingetreten, müssen Sie uns innerhalb von 7 Tagen darüber schriftlich in Kenntnis setzen. Nutzen sie unser Online-Schadenformular oder rufen Sie uns an!
Zusätzlich können Sie hier die Schadenmeldung als PDF runterladen/ausdrucken »
Kündigung des Vertrages
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit zum Ende des Monats gekündigt werden. Von Wertgarantie ist der Vertrag frühestens nach 12 Monaten kündbar. Bei Mobiltelefon-Verträgen beträgt die Mindestlaufzeit 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich dann jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird.