Mit der Rentenreform 2001 wurde unter anderem die Absenkung des Niveaus der gesetzlichen Altersrente beschlossen. Die Reform der Bundesregierung zur Alterssicherung führt zu einem schwächeren Anstieg der Altersrenten als bisher geplant. Dadurch vergrößert sich die bereits bestehende Versorgungslücke für pflichtversicherte Arbeitnehmer. Das Altersvermögensgesetz hat zum Ziel, mit staatlicher Förderung eine freiwillige private Vorsorge zu treffen, um diese zusätzliche Lücke zu schließen. Es wird folgender Grundsatz verfolgt: Eigene Einsicht und Verantwortung werden unterstützt. Derjenige, der sich zu einer privaten Vorsorge entschließt, wird gefördert. Gezwungen wird aber keiner! Aber: Je früher mit der Eigenvorsorge begonnen wird, desto höher ist die persönliche Rente.