Die Hundehalter-Haftpflicht ist eine relativ preiswerte Versicherung im Verhältnis zur möglichen Schadenshöhe.
Die Versicherung deckt Schäden an fremden Personen und/oder deren Eigentum. (Ansprüche Dritter)
Die Hundehalter-Haftpflicht prüft rechtlich für Sie, ob überhaupt Schadenersatz geleistet werden muss. Gegebenenfalls führt der Versicherer für Sie den Rechtsstreit vor Gericht, um unbegründete Ansprüche für Sie abzuwehren.
Achten Sie auf möglichst hohe Deckungssummen, die Deckungssummen sollten mindestens 3 Millionen EURO für Personen- und Sachschäden und 250.000 EURO für Vermögensschäden betragen.
Die Hundehalter-Haftpflicht versichert Hunde. Nicht versicherbar sind Schäden, die auf Vorsatz beruhen.
Hinweis für Hundehalter:
Grundsätzlich sind Sie dafür verantwortlich, wenn Ihr Hund ein anderes Tier jagt und dieses sich dann verletzt. Das ist ein typischer Fall für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Aber es gibt auch Ausnahmen, wie das Oberlandesgericht Hamm (AZ.: 9 V 127/00) kürzlich entschieden hat. Dabei passierte einer Fußgängerin mit ihrem Hund folgendes: In der Nähe einer Pferdeweide riss sich der Hund von der Leine und hetzte die erschreckten Tiere. Eine Stute stürzte dabei schwer und musste später eingeschläfert werden. Der Pferdebesitzer verlangte daraufhin Schadenersatz.
Die Hundebesitzerin weigerte sich zu zahlen und nach einem Sachverständigen-Gutachten stellte sich heraus, dass das Tier schon vorher an einer Hufkrankheit litt und deshalb der schwere Sturz verursacht wurde.
Die Hundehalterin musste in diesem speziellen Fall nicht zahlen.
Wenn Sie einen Hund besitzen, dann sollten Sie in jedem Falle eine Haftpflichtversicherung für ihn abschließen. Auch ein gut erzogener Hund kann sich einmal vor Schreck losreißen und einen schweren Verkehrsunfall verursachen oder aus Versehen Dinge umwerfen, teure Kleidungsstücke anknabbern usw.
Das Problem für alle Tierhalter: Anders als im § 823 BGB haften Tierhalter nicht nur aus Verschulden, sondern allein aus der potentiellen Gefährdung, die das Tier darstellt. Sie können sich also kaum herausreden, wenn das „Opfer“ Ihren Hund geärgert und dieser zugeschnappt hat oder wenn das Auto zu schnell gefahren ist. Die Haftung ist unbegrenzt, so daß Sie ein großer Schaden Ihr ganzes Vermögen kosten kann.
Wie alle Haftpflichtversicherungen übernimmt auch die Tierhalter-Haftpflicht die Prüfung der Ersatzpflicht und Zahlung der berechtigten Entschädigungen an Ihre „Opfer“, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind.
Die Tierhalter-Haftpflicht übernimmt aber auch sämtliche Kosten, die zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche entstehen. Versichert sind auch Personen, die gelegentlich (nicht gewerbsmäßig !) auf Ihr Tier aufpassen.
Abweichend von den üblichen Einschränkungen sind in der ClickVers-Tierhalterhaftpflichtversicherung Vermögensschäden bis 250.000 EURO mitversichert.
Hinweis:
Die Tierhalter-Haftpflicht sichert keine Nutztiere ab. Hier ist gesonderter Versicherungsschutz nötig.
Haftpflichtansprüche, die über den gesetzlichen Umfang hinausgehen
Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommenden Schadensereignissen, wenn Sie sich länger als zwei Monate im Ausland aufhalten
Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder sich widerrechtlich angeeignet hat.
Schäden, die auf besonders gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind
Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger
Strafen und Bußgelder
Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
Schäden, die nicht innerhalb eines Monats in Textform gemeldet worden sind
Da Sie laut Gesetz ohne Einschränkungen und der Höhe nach unbegrenzt haften, sollten Sie die größtmögliche Versicherungssumme (in der Haftpflichtversicherung spricht man auch von Deckungssumme) wählen. Üblich sind hier 1,5 Mio. €, besser mindestens 3 Mio. €.
Unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet für monatlich 6 € inkl. Versicherungssteuer:
- 3.000.000 € für Sach- und Personenschäden
- 250.000 € für Vermögensschäden
- bei 80 € Selbstbehalt pro Schadensfall
In Kombination mit einem OP-Kostenschutz oder Tierkrankenschutz erhalten Sie eine Tierhalterhaftpflicht sogar schon für monatlich 4 € inkl. Versicherungssteuer.
Wenn es zum „Fall der Fälle“ kommt, reichen Sie bitte eine schriftliche Mitteilung binnen eines Monats über den Schadenhergang bei der AGILA ein. Zusätzlich die zu erwartenden Kosten, sei es mittels eines Kostenvoranschlages oder eines handelsüblichen Preises zur Ersatzbeschaffung. Fotos und andere Beweismittel zum Schaden sind natürlich von Vorteil.
Ein Schadensfall im Sinne dieses Vertrages ist auch ein Schadenereignis, das Haftpflichtansprüche gegen Sie oder eine mitversicherte Person zur Folge haben könnte, auch wenn noch keine Schadensersatzforderungen erhoben worden sind.
Die Haftpflichtversicherung kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Versicherungsjahres in Textform gekündigt werden. Außerdem können alle Verträge nach einer Beitragserhöhung gekündigt werden. Die Erhöhung durfte aber nicht auf Grund einer Vertragsverbesserung (z.B. Erhöhung der Deckungssummen) erfolgen.
Eine weitere beidseitige Kündigungsmöglichkeit besteht innerhalb von einem Monat nach Regulierung oder Ablehnung eines Schadens, z. Bsp. mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres.