Wenn eine Reise aufgrund einer plötzlich eingetretenen Krankheit, eines Todesfalls eines Verwandten oder sonstiger unvorhersehbarer Katastrophen nicht angetreten werden kann, werden in der Regel Stornogebühren fällig. Je nachdem, wie kurz vor Reiseantritt abgesagt wird, können diese Gebühren bis zu 100 % des Reisepreises betragen.
Dieser Fall wäre zwar ärgerlich, in den seltensten Fällen steht aber Ihre wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Wenn Ihr Versicherungsbudget begrenzt ist, empfehlen wir Ihnen, dieses Geld für wichtigeren Versicherungsschutz zu verwenden.
Reisenden, die teure Pauschalreisen mit kleinen Kindern buchen, sollten den Abschluß einer Reiserücktrittkostenversicherung erwägen, um das Risiko, eine gebuchte Urlaubsreise aus wichtigem Grund nicht anzutreten oder vorzeitig beenden zu müssen abzudecken.
Wichtige Gründe zur Stornierung bzw. für einen vorzeitigen Abbruch der Reise sind vor allem schwere plötzliche Erkrankungen, Unfälle oder Tod des Versicherten selbst oder naher Angehöriger. In diesen Fällen werden die Stornokosten, die im Reisevertrag vereinbart wurden sowie die zusätzlichen Rückreisekosten, bei vorzeitigem Reiseabbruch übernommen.
Reisende, die mit dem eigenen Auto in das eigene Ferienhaus fahren, sind dagegen nicht versichert.
Nach Abschluß der Versicherung sind
- Reiserücktritt
- Reiseabbruch
mit den nachweisbaren Storno-, Rücktritts- und Rückreisekosten versichert.
Nicht versichert sind im Rahmen einer Reiserücktrittkostenversicherung all die Reisen, die nicht angetreten oder vorzeitig abgebrochen werden aufgrund von:
- persönlichen Gründen
- Kriegsereignissen, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen oder inneren Unruhen
- Kernenergie
- Ereignissen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden
- Ereignissen, die bei Abschluß der Reise vorhersehbar waren
Hinweis:
Eine Reise muß storniert werden, sobald ein Rücktrittsgrund erkennbar ist. Dies gilt z. Bsp. bei Durchfürung einer Operation vor Reiseantritt, da die Zeit der Genesung nie exakt vorausgesagt werden kann.
Die Stornokosten und der Versicherungsbeitrages errechnen sich aus dem Gesamtwert der Reisekosten.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, drohende Schäden nach besten Kräften abzuwenden und eingetretene Schäden zu mindern (Rettungspflicht).
Selbstverständlich muß dem Versicherer ermöglicht werden, die Schadenursache und die Höhe der Entschädigung feststellen zu können (Auskunftspflicht).
Verletzen Sie eine oder mehrere dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, die Verletzung war weder vorsätzlich noch grob fahrlässig. Bei grober Fahrlässigkeit verlieren Sie den Schutz auch nur dann, wenn die Verletzung weder Einfluß auf die Feststellung des Leistungsfalles noch auf die Bemessung der Leistung gehabt hat.
Es ist passiert. Sie können eine Reise nicht antreten. Damit es keine Probleme gibt, melden Sie bitte die Stornierung unverzüglich an uns. Bitte nutzen Sie dafür unsere online Schadenmeldung und beachten Sie die beschriebenen Obliegenheiten.
Ansprüche sind dem Versicherer mit den entsprechenden Belegen (z. Bsp. Rechnung für Rückreisekosten) zu begründen.
Da Sie eine Reiserücktrittkostenversicherung meistens in Zusammenhang mit einer Reise buchen, endet die Versicherung automatisch mit Vertragsablauf am ende der Reise. Eine Kündigung ist hierfür nicht notwendig.