Mit unseren Angeboten Komplettschutz und Diebstahlschutz können Sie Ihr Fahrrad
gegen verschiedene Risiken absichern, die in Ihrer Hausratversicherung nicht abgedeckt sind.
Z. B. ist die Kostenübernahme bei Reparaturen und Verschleiß Ihres Fahrrades oder ein Teilediebstahl und Unfallschäden über 50 € versichert.
Sie ist interessant für:
- jeden Käufer eines neuen Fahrrades
- jeden Eigentümer eines Fahrrades, das nicht älter als 12 Monate ist
Sie haben die Möglichkeit Ihr Fahrrad in 2 Angebotsvarianten abzusichern:
1. Komplettschutz
hier Kostenübernahme bei:
- Reparaturen und Verschleiß
- Arbeitslohn
- Ersatzteile
- Unsachgemäßer Handhabung
- Sturzschäden
- Defekt durch Bedienungsfehler
- Diebstahl
- Teilediebstahl über 50 €
- Unfallschäden über 50 €
- Vandalismus
und zusätzlich gibt es eine
- Neukaufbeteiligung von mindestens 150 €
Die Beiträge für alle neuen Fahrräder, nicht älter als 12 Monate:
Fahrrad- Anschaffungspreis |
Komplettschutz |
bis 200 € | 6 € |
bis 400 € | 8 € |
bis 600 € | 10 € |
bis 800 € | 12 € |
bis 1.000 € | 14 € |
1.001 bis 3.000 € | 24 € |
Im 2. Vertragsjahr passt sich der Monatsbeitrag um 3 € an. Danach bleibt er bei Schadensfreiheit stabil. Werden Schäden reguliert, erhöht sich der Monatsbeitrag jeweils ab Beginn des folgenden Vertragsjahres um 3 €, erstmals jedoch im 3. Vertragsjahr. Bei einem Kaufpreis des Fahrrades inklusive Schloss von über 1.000 € ist die Entschädigungsleistung auf 1.200 € pro Schadenfall begrenzt.
2. Diebstahlschutz
hier Kostenübernahme bei:
- Diebstahl des Fahrrades
- Teilediebstahl über 50 €
Die Beiträge für alle neuen Fahrräder, nicht älter als 12 Monate:
Fahrrad- Anschaffungspreis |
Diebstahlschutz |
bis 200 € | 2 € |
bis 400 € | 4 € |
bis 600 € | 6 € |
bis 800 € | 8 € |
bis 1.000 € | 10 € |
Bei einem Kaufpreis des Fahrrades inklusive Schloss von über 1.000 € ist nur der Komplettschutz möglich.
Die Entschädigungsleistung für die Beschaffung eines gleichwertigen fabrikneuen Fahrrades oder für die Durchführung eine Repartur, ist auf den im Versicherungsantrag ausgewiesenen Anschaffungspreis des Fahrrades und des Schlosses, höchstens 1.200 €, begrenzt.
Bei dem Komplettschutz beträgt die Höchstentschädigungssumme pro Schadenfall 3.500 €.
Beim Diebstahlschutz ist die Entschädigungssumme für die Beschaffung eines gleichwertigen fabrikneuen Fahrrades auf den im Versicherungsantrag ausgewiesenen Anschaffungspreis des Fahrrades und des Schlosses, maximal 3.500 €, begrenzt.
Ihr Fahrrad ist mit einem von uns zugelassenen Schloss an einem festen Gegenstand anzuschließen. Zugelassen sind alle Schlösser der Marken ABUS, Trelock und Kryptonite, deren Schlüssel eine Schlüsselnummer aufweisen.
Bei einem Kaufpreis des Fahrrades von über 1.000 € muss der Kaufpreis des Schlosses mindestens 50 € betragen.
Wird Ihr Fahrradschloss durch ein anderes ersetzt, sind uns die Daten (Hersteller, Typ, Schlüsselnummer) innerhalb von 4 Wochen mitzuteilen.
Im Falle eines Diebstahls müssen Sie innerhalb eines Monats folgende Unterlagen einreichen:
- die Originalschlüssel des im Versicherungsvertrages definierten Schlosses
- Nachweis über die polizeiliche Diebstahlanzeige
- Diebstahl-Bericht + Schadenmeldung
- Rechnung für das neue Fahrrad mit Angabe der neuen Rahmen- und Schlüsselnummern.
Im Falle einer Reparatur müssen Sie innerhalb eines Monats folgende Unterlagen einreichen:
- Schadenmeldung
- Rechnung über die durchgeführte Reparatur
- evtl. Unfallbericht.
Sind diese Unterlagen vollständig in unserem Hause eingegangen, kann eine reibungslose Regulierung des Schadens vorgenommen werden.
Der Versicherungsvertrag beginnt am Ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats, der Reparaturkostenschutz mit Neukaufbeteiligung (im Komplettschutz enthalten) sechs Monate danach. Reparaturkosten, die aus Verschleißschäden entstehen, werden ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn übernommen. Sofern nicht im Antrag ausgeschlossen, beginnen der sofortige Schutz gemäß Klausel 1 AVF Komplettschutz (3,50 €) und der sofortige Diebstahlschutz (4,00 €) am Tag der Antragstellung. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von Ihnen jederzeit zum Ende des Monats gekündigt werden, vom Versicherer jedoch frühestens nach 12 Monaten, abgesehen vom Fall des § 96 VVG. Bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer wird die Jahresprämie anteilig abgerechnet. Bei Kündigung durch den Versicherer gemäß § 39, Abs. 3 VVG bleibt die Restjahresprämie zu zahlen.
Es gelten die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Fahrradschutz“ (AVF 2004).