- Die private Haftpflicht (PHV) ist eine der wichtigsten und – im Verhältnis zur möglichen Schadenshöhe – preiswertesten Versicherungen.
- Sie deckt Schäden an fremden Personen und/oder deren Eigentum. (Ansprüche Dritter)
- Die PHV prüft rechtlich für Sie, ob überhaupt Schadenersatz geleistet werden muß. Gegebenfalls führt der Versicherer für Sie den Rechtsstreit vor Gericht, um unbegründete Ansprüche für Sie abzuwehren.
- Achten Sie auf möglichst hohe Deckungssummen, die Standarddeckungssummen betragen heute 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden und sollten diese auch nicht unterschreiten. Wir bieten Ihnen spezielle Tarifmodelle für Familien, Singles und Senioren an.
- Die PHV versichert alle Familienangehörigen und auf Antrag auch eheähnliche Gemeinschaften zum gleichen Beitrag. Kinder sind in der Regel nur bis zum Abschluss Ihrer ersten Ausbildung mitversichert. erfolgt der Wehr- bzw. Zivildienst während oder im Anschluß an die Ausbildung, so sind die Kinder während dieser Zeit durch die Familienversicherung mitversichert. Fortbildungsmaßnahmen und Referendarzeit gehören allerdings nicht dazu.
- Für spezielle Risiken wie Tiere (z.B. Hunde, Pferde, Nutztiere), Surfer, Oeltankbesitzer, Photovoltaikanlagen- besitzer, Vermieter, Bauherren, Jäger, Bootsbesitzer ist gesonderter Versicherungsschutz erforderlich !
- Nicht versicherbar sind Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen, mit Ausnahme von Schäden an der gemieteten Wohnung (sogenannte Mietsachschäden).
Besonderheiten:
Sie können gegen einen geringen Mehrbeitrag auch eine sogenannte Ausfalldeckung beantragen. Diese schützt Sie vor finanzellen Folgen, wenn eine Person Sie schädigt ohne für den Schaden aufkommen zu können, oder wenn diese Person keine Haftpflichtversicherung besitzt die für den Schaden aufkommt.
Wer benötigt eine Privat-Haftpflichtversicherung?
Wer einer dritten Person aus Versehen oder fahrlässig Schaden zufügt oder wenn jemand durch die Schuld eines anderen verletzt wurde, muss der Schädiger für den entstandenen Schaden finanziell unbegrenzt geradestehen. Dies ist gesetzlich in §823 BGB geregelt. Die Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt und schlimmstenfalls werden Sie Ihr ganzes Leben lang für Ersatzleistungen herangezogen. Wer eine Private-Haftpflichtversicherung hat, schützt sich und seine Familie vor den grundlegenden Risiken, die das alltägliche Leben mit sich bringt. Weil laut Gesetz jeder, der anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, Schadenersatz leisten muss. Und weil die Privat-Haftpflichtversicherung Sie genau dann absichert.
Drei Beispiele:
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- Beim Skilaufen missachten Sie im Geschwindigkeitsrausch die geltenden Regeln und fahren in eine Gruppe wartender Kinder. Einige Kinder werden verletzt, zwei von ihnen so schwer, dass Sie bleibende Schäden davontragen. Die Schadenersatzforderungen umfassen die Krankenhaus- und Rehabilitationskosten sowie lebenslange Rentenzahlungen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf knapp zwei Millionen Euro. Ohne private Haftpflichtversicherung wären Sie jetzt ganz schön aufgeschmissen oder?Auch als Fußgänger, Fahrradfahrer oder Inliner können Sie z.B. Verkehrsunfälle mit sehr teuren Personenschäden verursachen.
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- Ihr 13-jähriger Sohn nimmt sich Streichhölzer aus Ihrem Küchenschrank. Beim Zündeln gemeinsam mit anderen Kindern gerät eine Scheune in Brand. Es entsteht ein Personen- und hoher Sachschaden.
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- Sie sind mit einer Gruppe Inline-Fahrer unterwegs. Plötzlich geraten Sie durch Unachtsamkeit ins Straucheln. Vier andere Fahrer werden in Ihren Sturz verwickelt. Das bedeutet Schadenersatz mal vier.
Eine private Haftpflichtversicherung ist daher für jeden ein absolutes Muss. Sie ist die wichtigste Versicherung überhaupt, denn Privathaftpflichtschäden sind existenzbedrohend für alle Zielgruppen.
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung der Ersatzpflicht und Zahlung der berechtigten Entschädigungen an die „Opfer“, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind, vorausgesetzt Sie haben den Schaden nicht mit Absicht (vorsätzlich) herbeigeführt. Die PHV übernimmt aber auch sämtliche Kosten, die zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche entstehen. Die PHV versichert Sie als Privatperson und vieler angrenzender Bereiche wie z. B. als Besitzer einer selbstbewohnten Wohneinheit, als Sportler (ausgenommen: Boxen, Motorsport, Ringen, Jagd, Luftsport), als Dienstherr von Hausangestellten (so sind auch die Hausangestellten mitversichert) und als Tierhalter zahmer Tiere (ausgenommen: Hunde, Pferde, Nutztiere usw.). Wenn Sie sich im Ausland befinden und dort einen Schaden verursachen, sind Sie über Ihre Privathaftpflicht zwischen 6 – 12 Monate versichert (Auslandsdeckung).
Wichtig ! Es gibt noch viele Bereiche, für die Sie besonderen Versicherungsschutz benötigen. Außer Ihnen (dem Versicherungsnehmer und Vertragspartner), sind noch weitere Personen durch den Vertrag geschützt:
- Ihr Partner
- Ihre Kinder, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sofern Sie noch unverheiratet und minderjährig sind
- Ihre volljährigen Kinder, solange Sie noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben
- Ihre Hausangestellten
Nicht versichert sind:
- Schäden durch verheiratete Kinder und volljährige Kinder, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
- Haftpflichtansprüche von im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherungsnehmers.
- Schäden an Sachen, die geborgt, geliehen, gepachtet oder gemietet wurden. Ausnahme: Schäden an gemieteten Wohnräumen sind mitversichert sowie Schäden, die ursächlich mit der Berufsausübung zu tun haben, auch mit der nebenberuflichen.
- Schäden, für die man als Halter oder Führer von Kraftfahrzeugen verantwortlich war.
- Versicherungsfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Besitzen Sie Hunde und Pferde, Wassersport- oder Luftfahrzeuge, haben Sie einen Öltank in Ihrem Keller oder vermieten Sie Grundbesitz? Dann sollten Sie dafür eine separate Haftpflichtversicherung abschließen, denn diese Sachen sind in der PHV nicht automatisch mitversichert, und müssen daher extra eingedeckt werden.
Da Sie ohne Einschränkungen und der Höhe nach unbegrenzt haften, sollten Sie die größtmögliche Versicherungssumme (in der PHV spricht man auch von Deckungssumme) wählen. Das Minimum sind hier 3 Mio. €. Gegen eine Erhöhung der Prämie sind auch höhere Versicherungssummen von 5 Mio. €, 8 Mio. € und 10 Mio. € abzuschließen. Sie haben die Möglichkeit, in unserer Privathaftpflicht- Versicherung einen Selbstbehalt von 125 € je Schadenfall zu vereinbaren.
- Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ein Strafbefehl oder ein Mahnbescheid erlassen, so muß uns dies ebenfalls unverzüglich mitgeteilt werden.
- Wenn derjenige, der Ihnen einen Schaden anlastet, Ihnen gegenüber in schriftlicher oder mündlicher Form Ansprüche geltend macht, so müssen Sie uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs mitteilen.
- Wenn der Geschädigte so ärgerlich ist, daß er gerichtlich gegen Sie vorgeht, so müssen wir das ebenfalls nach spätestens einer Woche wissen.
- Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens.
- Natürlich erwartet Ihr Versicherer, daß Sie sich so verhalten, als wenn Sie keine Versicherung hätten und alles aus eigener Tasche zahlen müßten. Im Klartext: Sie müssen alles tun, was in Ihrer Macht steht, um den Schaden abzuwenden oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Außerdem müssen Sie dabei helfen, die notwendigen Informationen zur Feststellung und Regulierung des Schadens zu beschaffen. Daß Sie dabei nicht lügen dürfen, ist wohl selbstverständlich.
- Kommt es zum Prozeß über den Haftpflichtanspruch, müssen Sie die Prozeßführung, die Bestellung eines Rechtsanwaltes und die Verhandlung über etwaige Vergleiche dem Versicherer überlassen. Das dürfte Ihnen aber nicht schwer fallen. Schließlich haben die Versicherer Leute, die sich mit Derartigem besonders gut auskennen, und eine Zahlungspflicht besteht hier für Sie nicht.
- Auf keinen Fall dürfen Sie auf eigene Faust irgendwelche Ansprüche anerkennen oder sogar vorab bezahlen. Wenn Sie es doch tun, ist der Versicherer fein raus. Er verweigert den Versicherungsschutz mit einem kurzen Hinweis auf die Obliegenheiten und Sie bleiben auf allem selber sitzen.
Was ist zu tun im Schadenfall ? Damit es im Schadenfall keine Probleme gibt, melden Sie uns bitte jeden Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich. Bitte nutzen Sie dafür unsere online Schadenmeldung und beachten Sie die anschließend beschriebenen Obliegenheiten. Ein Schadensfall im Sinne dieses Vertrages ist auch ein Schadenereignis, das Haftpflichtansprüche gegen Sie oder eine mitversicherte Person zur Folge haben könnte. Tipp: Sollten Sie Schadenformulare für Ihre Versicherungen benötigen, können Die diese bei Clickvers.de ausfüllen oder als pdf-Datei herunterladen. Diesen Service halten wir unter „Hilfe & Service“ im Bereich Schadenformulare für Sie bereit.
Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es? Eine Haftpflichtversicherung kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Außerdem können alle Verträge, die nach dem 29.07.94 abgeschlossen wurden, nach einer Beitragserhöhung gekündigt werden. Die Erhöhung durfte aber nicht auf Grund einer Vertragsverbesserung (z.B. Erhöhung der Deckungssummen) erfolgen. Eine weitere beidseitige Kündigungsmöglichkeit besteht innerhalb von vier Wochen nach Regulierung oder Ablehnung eines ersatzpflichtigen Schadens, entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres. Üblich ist die Kündigung zum Ablauf des Jahres, weil dem Versicherer bei einer Kündigung ohnehin die restliche Prämie für das Versicherungsjahr zusteht.
Hinweis: Bestehen Sie bei Abschluß Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung auf einen 1-Jahresvertrag. So sind Sie nicht 5 Jahre an einen Versicherer gebunden und sind in Ihrer Versicherungswahl flexibler.