In Freizeit und Beruf täglich abgesichert
Die gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften oder Schülerunfallversicherung) bieten nur einen Grundschutz und greifen nicht bei Freizeitunfällen oder Unfällen im Haushalt und während des Urlaubs. Bedenken Sie, daß bereits ein geringer Invaliditätsgrad zu einer massiven Behinderung und ggf. zu einer Aufgabe des ausgeübten Berufes führen kann. Wir geben Ihnen über diese Produktinformation einen Kurzüberblick über die wichtigsten Punkte in der Unfallversicherung.