Ihre private Unfallversicherung bietet im Motorsport keinen Versicherungsschutz, da das Risiko „Erzielung der Höchstgeschwindigkeit“ ausgeschlossen wird!
Bei uns erhalten Sie eine Motorsport-Unfallversicherung, die diese Lücke schließt!
Es gibt umfassenden Schutz auf allen Rennstrecken für Rennfahrer/innen und Motorradfahrer/innen bei:
» Kartveranstaltungen / Wettbewerb und Training
» Automobilveranstaltungen / Wettbewerb und Training
» Motorradveranstaltungen / Wettbewerb und Training
» Motorbootveranstaltungen / Wettbewerb und Training
Haben Sie schon eine Motorsport-Unfallversicherung?
Dann überprüfen Sie bitte, ob die Höhe des Versicherungsschutzes noch ausreicht!
Die Motorsportler-Unfallversicherung wird für
- Automobilsportler
- Kartsportler
- Motorradsportler
- Motorbootsportler
angeboten, die durch den Rennsport einem erhöhtem Unfallrisiko ausgesetzt sind und über eine Standard-Unfallpolice nicht abgesichert werden (Ausschluss wegen Höchstgeschwindigkeitsklausel).
Versichert werden kann hiernach jeder Rennfahrer, der entsprechend dem FIA und DMSB Reglement mit
- Rennoverall
- Helm
- HANS-System
- Handschuhen
- Rennunterwäsche und
- vorgeschriebenen Fahrzeugsicherheitseinrichtungen (Feuerlöscher, Überrollkäfig und Sechspunktgurten)
trainiert, testet oder Rennen fährt.
Versicherungsbedingungen »
Produktinformation»
Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80
Mit sportlichen Grüßen
Kersten Jodexnis & i. A. Andrea Kleinert
Alle Teilnehmer an Automobil-, Kart-, Motorrad- sowie Motorboot-Wettbewerben und motorsportlichen Veranstaltungen, sofern diese vom DMSB oder vom DMYV bzw. von der FIA anerkannt und genehmigt sind.
Bei Wettbewerben ausländischer Veranstalter muss die Auslandsstartgenehmigung des DMSB bzw. DMYV erteilt sein oder Sie sind Besitzer einer Auslandslizenz (IMSA etc.).
Die herkömmlichen Unfallversicherungen haben eine sogenannte Anschlußklausel, die besagt, dass kein Versicherungsschutz besteht, sollten Sie an einer Veranstaltung teilnehmen, die zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit dient.
Die Rennfahrerunfallversicherung ist daher eine Pflichtversicherung auf freiwilliger Basis.
Versichert wird die Person des Rennfahrers/der Rennfahrerin aufgrund seiner/ihrer individuellen Angebotsanfrage. Versichert werden kann Tod, Invalidität und ein Krankenhaustagegeld.
Sobald man an einer Testveranstaltung, Trainings oder Rennen teilnimmt, die zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit dienen, ist man versichert gegen Unfallschäden an Leib und Leben, egal ob in Deutschland oder Übersee. 365 Tage oder 24 Stunden bei jeder Veranstaltung, für die es keine vorherige Meldepflicht gibt.
Wenn gewünscht kann die Unfallversicherung für Rennfahrer vom Motorsport auf den privaten „alle Tage Lebensbereich“ erweitert werden. Sonst gilt die Rennfahrerunfallversicherung nur für offizielle Motorsportaktivitäten, wie Tests, Trainings oder Rennen.
Private Übungsfahrten, die den Charakter von Rennveranstaltungen haben sowie An- und Rückreisen zum und vom Veranstaltungsort sind gleichfalls vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Alle anderen Unfallversicherungen bleiben von der Leistung durch eine Rennfahrerunfallversicherung unberührt.
Für die Rennfahrerunfallversicherung gelten folgende Versicherungssummen:
- ab 10.000,00 € bis 100.000,00 € für Todesfall
- ab 50.000,00 € bis 100.000,00 € für Invalidität
Wir können selbstverständlich verschiedene Kombinationen für Sie berechnen!
Hinweis:
Bitte beachten Sie auch, dass Sie über Ihre Rennfahrerlizenz bereits eine, wenn auch kleine, Unfallversicherung eingeschlossen haben, die nur für nationale Rennen gilt!
Es darf weder fahrlässig noch grobfahrlässig gehandelt werden. Bei nachweislich fahrlässigem oder grobfahrlässigem Verhalten ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, die ein Versicherter einhalten muss. Tut er dies nicht, steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel. Es gibt folgende Obliegenheiten:
- unverzügliche schriftliche Meldung eines Schadens
- Schadenminderungspflicht
- Aufklärungspflicht
Der Versicherungsnehmer hat bei der Unfallmeldung eine offizielle Bestätigung des Veranstalters bzw. des Eigentümers des Übungsgeländes für eine ordnungsgemäße Teilnahme an der Veranstaltung / dem Training beizufügen.
Es ist passiert. Sie haben einen Schaden erlitten. Damit es keine Probleme gibt, melden Sie bitte jeden Versicherungsfall unverzüglich schriftlich an uns. Bitte nutzen Sie dafür unsere online Schadenmeldung und beachten Sie die unten beschriebenen Obliegenheiten.
Tipp:
Prüfen Sie auch, ob andere Versicherungen wie z. B. die Krankenversicherung für Ersatzleistungen im Unfallbereich aufkommt.
Der Versicherungsvertrag wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird. Die Kündigung bedarf schriftlicher Form.
Mehrere Unfallversicherungen können gleichzeitig abgeschlossen werden. Prüfen Sie daher, ob immer genügend Versicherungsschutz für den „Ernstfall“ zur Verfügung steht.