Es kann immer ein unvorhergesehener Unfall passieren, dessen Folgen ein Tierarzt im Rahmen einer Operation behandeln muss. Das kann dann schnell hunderte oder tausende Euro an Kosten für den Tierhalter bedeuten! Zum Glück gibt es aber die günstige OP-Kosten-Versicherung für Hunde und Katzen. Im Fall der Fälle müssen Sie keinen Cent mehr dazu bezahlen.
Übernahme aller Tierarztkosten bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte für operative Eingriffe unter Vollnarkose und deren Nachbehandlung – OHNE Selbstbeteiligung.
Es gelten folgende Tarife:
- Hunde bis 2 Jahre – 15,90 € / Monat
- Hunde von 3 bis 4 Jahre – 17,90 € / Monat
- Hunde bis 5 Jahre – 20,90 € / Monat
- Katze bis 2 Jahre – 9,90 € / Monat
- Katze von 3 bis 4 Jahre – 12,90 € / Monat
- Katze bis 5 Jahre – 13,90 € / Monat
Enthalten sind Leistungen wie z. B.:
- Übernahme aller Tierarztkosten für operative Eingriffe unter Vollnarkose und deren Nachbehandlung.
- Ohne Leistungsgrenze bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.
- Gültig für alle Hunde und Katzen, die gesund sind und nicht älter als 6 Jahre sind.
- Ohne Selbstbeteiligung, im Fall der Fälle muss nichts mehr zugezahlt werden.
Erstattet werden keine Kosten für:
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel,
- Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände,
- Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation),
- Prothesen des Bewegungsapparates,
- Zahnsteinentfernung,
- Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres,
- Kosten für Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenbehandlungen,
- Behandlungen zur Geburtshilfe,
- alle sonstigen tierärztlichen Behandlungen, die weder ein operativer Eingriff noch dessen Nachbehandlung sind.
Ohne Leistungsgrenze bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.
Wenn Ihr Tier behandelt worden ist, reichen Sie bitte bei der AGILA die Originalrechnung des Tierarztes bis spätestens einen Monat nach Ende des jeweiligen Versicherungsjahres ein.
Der Versicherungsvertrag beginnt am Ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Für Operationen in Folge eines Unfalls beginnt der Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen drei Monate danach.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird.