Die Haftpflichtversicherung richtet sich an
  • Veranstalter
  • Unternehmen
  • Sponsoren
  • Privatpersonen
die eine öffentliche Veranstaltung durchführen.
Versichert werden:
  • Zuschauer
  • Sachschäden, z. B. an Leitplanken oder an gemieteten Immobilien
  • Flurschäden
Vorsatz ist bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht versichert. Ebenso nicht die Risiken für:
  • Schäden durch Zuschauer
  • gemietete, geliehene oder überlassene Mobilien
  • Fahrer, Beifahrer und Bewerber in Motorsportveranstaltungen
  • Fahrzeughalter
Die Versicherungssummen betragen:
  • 2.500.000,00 € für Personenschäden je Ereignis, jedoch nicht mehr als 1.000.000 € für die einzelne Person.
  • Für Sach- und Vermögensschäden sind jeweils 1.000.000 € als Versicherungssumme eingesetzt.
  • Für Fahrhelfer und Funktionöre kann eine Unfallversicherung in Höhe von 15.000 € für den Todesfall und 30.000 € für den Invaliditätsfall abgeschlossen werden.
Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ein Strafbefehl oder ein Mahnbescheid erlassen, so muß uns dies ebenfalls unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn derjenige, der Ihnen einen Schaden anlastet, Ihnen gegenüber in schriftlicher oder mündlicher Form Ansprüche geltend macht, so müssen Sie uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs mitteilen. Wenn der Geschädigte gerichtlich gegen Sie vorgeht, so müssen wir das ebenfalls nach spätestens einer Woche wissen. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens. Natürlich erwartet Ihr Versicherer, daß Sie sich so verhalten, als wenn Sie keine Versicherung hätten und alles aus eigener Tasche zahlen müßten. Im Klartext: Sie müssen alles tun, was in Ihrer Macht steht, um den Schaden abzuwenden oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Außerdem müssen Sie dabei helfen, die notwendigen Informationen zur Feststellung und Regulierung des Schadens zu beschaffen. Daß Sie dabei nicht lügen dürfen, ist wohl selbstverständlich. Kommt es zum Prozeß über den Haftpflichtanspruch, müssen Sie die Prozeßführung, die Bestellung eines Rechtsanwaltes und die Verhandlung über etwaige Vergleiche dem Versicherer überlassen. Das dürfte Ihnen aber nicht schwer fallen. Schließlich haben die Versicherer Leute, die sich mit Derartigem besonders gut auskennen, und eine Zahlungspflicht besteht hier für Sie nicht. Auf keinen Fall dürfen Sie auf eigene Faust irgendwelche Ansprüche anerkennen oder sogar vorab bezahlen. Wenn Sie es doch tun kann der Versicherer den Versicherungsschutz mit einem kurzen Hinweis auf die unterlassenen Obliegenheiten verweigern und Sie müssen den Schaden selbst tragen.
Es ist passiert. Sie haben einen Schaden verursacht. Damit es keine Probleme gibt, melden Sie bitte jeden Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich an uns. Bitte nutzen Sie dafür unsere online Schadenmeldung und beachten Sie die unten beschriebenen Obliegenheiten. Ein Schadensfall im Sinne dieses Vertrages ist auch ein Schadenereignis, das Haftpflichtansprüche gegen Sie oder eine mitversicherte Person zur Folge haben könnte.
Veranstalterhaftpflichtversicherungen für sogenannte Tagesveranstaltungen enden mit Ablauf der Veranstaltung. Für Motorsportveranstaltungen gibt es Rahmenverträge für eine Rennserie, die mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden können.