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Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Da diese sogenannte Veranstalterhaftpflichtversicherung generell vor den materiellen Folgen schützt, wenn Sie für einen Schadenfall in Anspruch genommen werden, kann sie auch für Firmenveranstaltungen, wie Jubiläumsfeiern, oder große Privatveranstaltungen abgeschlossen werden.Versicherbar sind z. B.:
- Sportveranstaltungen aller Art
- Motorsportveranstaltungen » Risikofragebogen für motorsportliche Veranstaltungen (hier ausdrucken)
- Golfturniere
- Tanzveranstaltungen
- Konferenzen und Tagungen
- Seminare und Schulungen
- Ausstellungen und Produkt-Präsentationen
- Umzüge und Straßenfeste
- Film- und Videoveranstaltungen
- Parties und Konzerte
- Zuschauer
- Sachschäden, z. B. an Leitplanken oder gemieteten Immobilien
- sogenannte Flurschäden