Mit Abschluss der Cyberversicherung treffen Sie eine gute Wahl. Auch bei größter Sorgfalt und Vorsicht im Umgang mit IT-Systemen und sensiblen Daten und trotz Schutzvorrichtungen können unvorhersehbare Ereignisse (z.B. unerlaubter Zugriff auf IT oder Daten) erheblichen Schaden verursachen. Diese ziehen häufig hohe, schwer kalkulierbare Reparaturund/oder Folgekosten oder Schadenausgleichszahlungen an Dritte nach sich. Der Versicherungsschutz ist umfassend, aber trotzdem flexibel. So lässt sich der gewünschte Deckungsumfang an die individuellen Erfordernisse anpassen.
Wir bieten die Cyber-Versicherung rund um die Uhr, in einer sehr modularen Form an und unterscheiden im Wesentlichen fünf Deckungsgruppen. Dabei handelt es sich:
- Angriffe auf eine natürliche oder juristische Person
(Identität, Betrug, Erpressung, etc.) - Angriffe auf Konton und Zahlungsmittel
- Angriffe auf Hardware, Software, Daten
- Betriebsunterbrechung
- Ansprüche Dritter (Haftpflicht) sowie Datenschutzvorfälle
Alle natürliche oder juristische Personen, die von Cyber-Kriminellen attackiert werden können.
Cyber-Kriminelle attackieren digitale Systeme von Unternehmen und privaten Haushalten mit dem Ziel, sensible Daten zu stehlen oder zu manipulieren. Hierbei geht es ihnen primär um das rechtswidrige Herbeiführen eines wirtschaftlichen Vorteils zu Lasten der jeweils Betroffenen, manchmal aber auch um reine Zerstörung. Der Verlust von kritischen Daten und Zahlungsmitteln, die Unbrauchbarkeit von IT-Systemen, Reputationsschäden, aber auch Inanspruchnahme auf Schadensersatz durch Dritte, all das sind die fatalen Folgen aus derartigen Angriffen. Deswegen beschäftigen wir uns in der Cyber-Versicherung mit diesen IT-basierten Angriffen auf natürliche oder juristische Person, Konten und Zahlungsmittel sowie auf Software, Hardware und Daten bzw. den daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen und Privatpersonen.
Mit welchen Ereignissen befasst sich die Versicherungsdeckung (exemplarisch)?
» unbefugte Nutzung von IT-Systemen z.B. Hackerangriffe
» Mobbing, Erpressung oder Betrug
» Datenschutzverletzungen
» Beschädigung von Software / Datenverluste
» Ausspähen von Daten / Geschäftsgeheimnissen
» Verletzung geistiger Eigentumsrechte
» Betriebsunterbrechungen infolge von versicherten Ereignissen
» Haftungsansprüche durch Dritte
Welche Schadenarten sind versicherbar (exemplarisch)?
Eigenschadendeckungsoptionen
» Angriff auf juristische/natürliche Personen z.B. Schutz von Identitäten
»» Folgen aus Identitätsdiebstahl
»» Folgen aus Betrug
»» Folgen aus Erpressung
»» Folgen aus Mobbing
» Schutz von Konten, Kredit-, Zahlkarten und Zahlungsmitteln
»» Folgen aus Missbrauch kompromittierter Bank- oder anderer Zahlungsmittelkonten (Kreditkarten, PayPal, etc.)
»» Folgen aus Missbrauch kompromittierter Kundenkontodaten
» Schutz von Hard- & Software und Daten
»» Beschädigung oder Unbrauchbarmachung stationärer Computer (Server, Desktops, etc.) und Telefonanlagen
»» Beschädigung oder Unbrauchbarmachung mobiler Endgeräte (Laptops, Smartphones, Tablets, Wearables, etc.)
»» Beschädigung oder Unbrauchbarmachung selbst erstellter oder für das Unternehmen individuell angepasster Software
» Durch versicherte Ereignisse bedingte Betriebsunterbrechungen und daraus resultierende wirtschaftliche Folgen
Fremdschadendeckungsoption (Haftpflicht)
» Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftungsgrundlagen und Abwehr unberechtigter Ansprüche
»» Entschädigung von Ansprüchen aufgrund von gesetzlichen Datenschutzvorschriften wie der Europäischen Datenschutzgrundverordnung sowie Abwehr unberechtigter Ansprüche dieser Art
Weitere Leistungen
» Vorsorgeoption zwecks Vermeidung von Unterversicherung
» Kosten von eigenen Sachverständigen
» Folgen aus Verstoß gegen den PCI-Standard der Kreditkartenindustrie
Die im konkreten Fall versicherten Ereignisse und für solche Fälle vereinbarten Leistungen, entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot.
Versicherte Höchstdeckungssumme sowie Höhe der Sublimits
Die vereinbarte Höchstdeckungssumme sowie die Höhe der Sublimits für einzelne Deklarationspositionen entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot.
Selbstbehalt
Die Höhe der vereinbarten Selbstbehalte für den gesamten Vertrag sowie für einzelne Deklarationspositionen
entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot.
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Der Beitrag für Ihre Versicherung wäre ansonsten unangemessen hoch. Deshalb sind einige Sachen, Sachverhalte und Gefahren nicht versichert (näheres in den AVB).
Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch:
» Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
» Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges
» Krieg, politische Gefahren, Terrorakte, Kernenergie
» Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
» betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung
» Ausfall von Infrastruktur
- Angriffe auf eine natürliche oder juristische Person
(Identität, Betrug, Erpressung, etc.) - Angriffe auf Konton und Zahlungsmittel
- Angriffe auf Hardware, Software, Daten
- Betriebsunterbrechung
- Ansprüche Dritter (Haftpflicht) sowie Datenschutzvorfälle
Diese Deckungsgruppen können passgenau – abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihrer Kunden – zusammengestellt werden. Ebenso können nicht nur das Policen-Limit und der Policen-Selbstbehalt individuell ausgewählt, sondern auch für eine Vielzahl von einzelnen Deckungselementen, Limiten und Selbstbehalten im Einzelfall festgelegt werden.
Zusätzlich gibt es Sonderdeckungen zur Abrundung des Versicherungsschutzes.
Stichworte hier: Sachverständigenkosten, Vorsorgeversicherung, PCI-Standard.
Es werden Policen-Limits bis zu einem Betrag in Höhe von 20 Millionen Euro pro Ereignis angeboten.
Eine Besonderheit der Versicherung ist die Möglichkeit, die Police individuell zusammenzusetzen. Sie wird für jeden Kunden maßgeschneidert, sodass Kunden auch nur das bekommen, was sie wirklich benötigen.
Diese Feineinstellungen werden durch das Baukastensystem der Versicherung ermöglicht. Die Kombination der AVB mit rund 2.000 Klauseln machen nahezu jedes Phänomen passgenau versicherbar und ermöglicht weiterhin eine faire Preisgestaltung.
Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?
Damit wir Ihren Antrag auf Angebotserstellung ordnungsgemäß prüfen können, beantworten Sie bitte alle im Anfrageformular und ggf. den zusätzlichen Fragebögen gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Unvollständige und unrichtige Angaben berechtigen uns vom Versicherungsvertrag zurückzutreten bzw. können Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Was ist bei einer Gefahrerhöhung nach Schließung des Vertrages zu beachten?
Sie dürfen eine Erhöhung der Gefahr weder vornehmen noch anderen die Vornahme gestatten, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden wollen. Wenn eine Gefahrerhöhung dennoch eintritt – gewollt oder ungewollt –, so ist uns dies unverzüglich anzuzeigen. Eine Gefahrerhöhung kann z. B. darin bestehen, dass sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss in Textform gefragt haben; bzw. im Angebot hingewiesen haben.
Was müssen Sie vor und nach dem Versicherungsfall beachten?
» Sie müssen alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften beachten.
» Sie haben nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
» Sie müssen uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzeigen.
» Sie haben Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen.
» Sie müssen das Schadenbild so lange unverändert lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren.
Welche Folgen können sich ergeben, wenn Sie den vorgenannten Verpflichtungen nichtnachkommen?
Beachten Sie die in den Ziffern 5 bis 7 benannten Verpflichtungen bitte mit Sorgfalt. Die Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Je nach Art und Schwere der Obliegenheitsverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz teilweise oder sogar vollständig verlieren, oder wir können berechtigt sein, den Vertrag zu beenden.
Schadenregulierung
Bei Cyber ist eine schnelle und professionelle Schadensregulierung unerlässlich, um existenzbedrohende Folgen für Kunden abzuwenden. Zur Sicherstellung, dass die Schadenregulierung ohne jeglichen Reibungsverlust und eng verzahnt mit Aktuariat und Underwriting erfolgt durch die ®Claims Service GmbH durchgeführt.
Im Schadencenter werden Kunden direkt betreut – wir übernehmen die Behebung des Schadens und veranlassen von dort die weiteren Schritte zur Schadenregulierung. Um den perfekten Ablauf sicherzustellen, werden die Schaden-Mitarbeiter durch externe Spezialisten, wie z.B. Forensiker oder Anwaltskanzleien unterstützt.
Wie lange läuft Ihr Vertrag in der Regel und wie kann er ordentlich beendet werden?
Die Vertragsdauer können Sie dem Angebot und dem Versicherungsschein entnehmen. Jede Partei kann zum
Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jeden Verlängerungsjahres den Vertrag kündigen.
Verträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer
stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht vorher durch einen Vertragspartner gekündigt wird. Die
Kündigung ist wirksam, wenn sie einen Monat vor dem jeweiligen Ablauf dem anderen Vertragspartner
zugegangen ist.
Prämienzahlungen & Laufzeiten
Die Höhe des Beitrages können Sie Ihrem Angebot entnehmen. Denken Sie bitte daran, dass Sie den ersten Beitrag pünktlich zahlen, wenn der Vertrag abgeschlossen ist und wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben. Ansonsten gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Wann Sie die folgenden Beiträge zu zahlen haben, richtet sich nach der mit Ihnen vereinbarten Zahlweise (z. B. monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich), die Sie Ihrem Angebot entnehmen können. Wenn Sie uns ein SEPA Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte für entsprechende Deckung auf Ihrem Konto. Eine nicht-rechtzeitige Zahlung fälliger Beiträge kann Ihren Versicherungsschutz gefährden. Nähere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Im Interesse aller Beteiligten ist ein Vertragsabschluss nur mit Angabe einer IBAN möglich.
Die Prämienzahlung erfolgen durch Rechnung oder SEPA-Lastschriftverfahren (was eine der sichersten und preisgünstigsten Zahlungsweisen ist).