Tierkrankenversicherungen gibt es für Hunde und Katzen. Jeder, der ein solches Tier besitzt, weiß, ein Tierarzt ist teuer. Vor allem Operationen sind oft kaum bezahlbar. Im Gegensatz zu anderen, aus wirtschaftlicher Sicht nicht immer notwendigen Versicherungen, spielen hier auch die Gefühle eine große Rolle. Welcher Tierhalter möchte seinem Tier nicht auch die bestmögliche Behandlung angedeihen lassen.
Hinweis:
An dieser Stelle möchten wir keine konkrete Empfehlung abgeben. Aus unserer Sicht sollte jeder individuell den Abschluß einer Tierkrankenversicherung erwägen.
Enthalten sind Kranken- und Unfallschutz, wie z. Bsp. Erstattung aller Tierarztkosten (bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte) für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen bis zur Leistungsgrenze inklusive:
- Arzneimittel
- chirurgische Eingriffe unter Vollnarkose (ohne Höchstbetragsgrenze)
- Unterbringungskosten Tierklinik
- Diagnostik (u. a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT)
- physikalische Therapie
- homöopathische Behandlung
- dauerhafter Auslandsschutz
Enthalten sind auch Leistungen aus dem Bereich Vorsorgeschutz wie z. Bsp.:
- Erstattung von Vorsorgemaßnahmen
- Impfung, Wurmkur, Floh- und Zeckenmittel
Keine Kostenerstattung erfolgt für:
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel
- Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
- Kastration und Sterilisation
- Prothesen des Bewegungsapparates
- Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen
- Kennzeichnung des Tieres
Für den Vorsorgeschutz werden beim Hund und bei der Katze bis 65 € im Versicherungsjahr geleistet.
Für den Kranken- und Unfallschutz werden beim Hund bis 600 € und bei der Katze bis 300 € im Versicherungsjahr geleistet.
Bei Verkehrsunfällen Erstattung aller Tierarztkosten.
Der Versicherungsschutz erhöht sich jährlich um 250 € beim Hund und 125 € bei der Katze, wenn im Versicherungsjahr (maßgeblich ist das Behandlungsdatum) keine Leistungen für die Behandlung von Krankheiten oder Unfallfolgen in Anspruch genommen wurden. Leistungen im Vorsorgeschutz bleiben hiervon unberührt.
Ebenfalls im Tierkrankenschutz enthalten, ist der OP-Kostenschutz, ohne Selbstbeteiligung. Die Leistungsgrenze pro Versicherungsjahr beträgt bei einem Hund 3.000 €, bei einer Katze 1.600 €.
Der Jahresbeitrag ergibt sich aus der Rassenzuordnung des Tieres sowie seinem Lebensalter. Eine Rassetabelle zur Eingruppierung Ihres Tieres und eine Tarifübersicht können Sie im PDF unter „Antrag Senden – Druckversion pdf“ rechts in der Produktnavigation herunterladen.
Leistungsverbesserung durch Tierkrankenschutz Exklusiv
Da viele Hunde und Katzen an ihrer Überzüchtung leiden, bleiben häufigere Besuche beim Tierarzt nicht aus. Mit dem Tierkrankenschutz Exklusiv haben Sie die Möglichkeit, sich mit nur 10 € mehr komfortabler absichern zu lassen.
Dazu Ihre Vorteile auf einen Blick:
Vorsorgeschutz
Leistungen je Versicherungsjahr bis 100 €.
Kranken- und Unfallschutz:
500 € höhere Leistunsggrenze
– Hund: 1.100 €
– Katze: 550 €
OP-Kostenschutz:
Wegfall der Leistungsgrenze im OP-Kostenschutz, wir Zahlen ohne Limit.
Wenn Ihr Tier behandelt worden ist, reichen Sie bitte bei der AGILA die Originalrechnung des Tierarztes bis spätestens einen Monat nach Ende des jeweiligen Versicherungsjahres ein.
Der Versicherungsvertrag beginnt am Ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats, bei Beantragung des sofortigen Vorsorgeschutzes am Ersten des bei Antragstellung laufenden Monats.
Für Unfälle und Leistungen im Vorsorgeschutz beginnt der Versicherungsschutz mit dem Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen drei Monate danach.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird.