Lebensversicherung

Familien- und Zukunftsabsicherung

Lebensversicherungen dienen sowohl der Hinterbliebenenversorgung, als auch der Absicherung von Bank- und Bauspardarlehen oder sonstigen Verpflichtungen verwenden. Wir geben Ihnen über diese Produktinformation einen Kurzüberblick über die wichtigsten Punkte in der Lebensversicherung.

Riester-Rente

Ab 01.01.2002 haben Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung. Durch eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber fließen Teile Ihres Gehaltes – bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (es gilt bundesweit die Beitragsbemessungsgrenze West) – in eine betriebliche Altersvorsorge. Durch die "Riester-Rente" mit staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen Ihre Private Altersvorsorge sichern.

Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung nach § 3 Nr.63 EStG

Ab 01.01.2002 haben Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung. Durch eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber fließen Teile Ihres Gehaltes – bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (es gilt bundesweit die Beitragsbemessungsgrenze West) – in eine betriebliche Altersvorsorge.

Unterstützungskasse

Ab 01.01.2002 haben Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung. Durch eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber fließen Teile Ihres Gehaltes - bis max.4% der Beitragsbemessungsgrenze (es gilt bundesweit die Beitragsbemessungsgrenze West) - in eine betriebliche Altersvorsorge. Es gibt verschiedene Formen der Altersvorsorge (Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung nach § 3 Nr.63 EStG, rückgedeckte Unterstützungskasse, Pensionszusage, Pensionsfonds und die neue staatlich geförderte Altersvorsorge nach § 10 a des EStG.). Welche die Richtige für Sie darstellt, hängt von Ihren persönlichen Wünschen und Zielen sowie Ihrer individuellen Situation ab. Wichtig ist daher Ihre persönliche Vermögensstrategie. Nutzen Sie unsere Kompetenz!

Private Rentenversicherung

Aufgrund von Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Versorgungslücke in den nächsten Jahren größer. Welche Versicherungssumme und welches Vorsorgeprodukt man benötigt, ist von der individuellen Situation abhängig. Ein Baustein zur Vermeidung der Versorgungslücken stellt unter anderem die private Rentenversicherung dar.

Britische Lebens- und Renten-Versicherungspolicen

Durch die Investmentfreiheit und das Investment-Know-How erzielen britische Versicherer nachhaltige Jahresdurchschnittsrenditen, die i.d.R. deutlich über den Renditen der deutschen Lebensversicherer liegen und somit eine attraktive Alternative darstellen.

Alterseinkünftegesetz

Bekanntlich ist das Alterseinkünftegesetz zum 01.Januar 2005 in Kraft getreten und regelt die steuerrechtliche Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und –bezüge Ihrer privaten und betrieblichen Altersvorsorge neu. Kernpunkt des Gesetzes ist der Wechsel von vor- zur nachgelagerten Besteuerung Ihrer Alterseinkünfte. Wer sich noch in 2004 für ein Altersvorsorgeprodukt entschieden hat, erhält die einmalige Kapitalauszahlung steuerfrei. Alle Verträge mit Versicherungsbeginn 01.01.2005 sind steuerpflichtig.

Keyman Police – Absicherung von Führungskräften eines Unternehmens

Der Erfolg von Unternehmen, ob groß oder klein, hängt meist von wenigen Schlüsselpersonen (Keyman) ab, die so gut wie unentbehrlich sind. Beim plötzlichen Ausfall einer solchen Person, sei es durch Unfall, Krankheit oder Todesfall, können sich die finanziellen Folgen für das Unternehmen sehr schnell zeigen. Durch die „Keyman“-Police können Sie Ihr Unternehmen vor solchen finaziellen Folgen schützen.

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