Altersvorsorge

Maßnahmen für ein sorgenfreies Älterwerden

Es gibt verschiedene Formen der Altersvorsorge: Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung nach § 3 Nr.63 EStG, Rückgedeckte Gruppenunterstützungskasse, Pensionszusage, Pensionsfonds und die neue staatlich geförderte Altersvorsorge nach § 10a des EstG. Auch Lebensversicherung, Rentenversicherung, Banksparen, Aktienfonds usw. zählen dazu. Welche die Richtige für Sie darstellt, hängt von Ihren persönlichen Wünschen und Zielen sowie Ihrer individuellen Situation ab. Wichtig ist daher Ihre persönliche Vermögensstrategie.

Riester-Rente

Ab 01.01.2002 haben Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung. Durch eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber fließen Teile Ihres Gehaltes – bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (es gilt bundesweit die Beitragsbemessungsgrenze West) – in eine betriebliche Altersvorsorge. Durch die "Riester-Rente" mit staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen Ihre Private Altersvorsorge sichern.

Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung nach § 3 Nr.63 EStG

Ab 01.01.2002 haben Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung. Durch eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber fließen Teile Ihres Gehaltes – bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (es gilt bundesweit die Beitragsbemessungsgrenze West) – in eine betriebliche Altersvorsorge.

Bausparen

Bausparen bringt Sie ans Ziel Ihrer Träume, flexibel und auch noch staatlich gefördert!

Pflegezusatzversicherung

Für Menschen, die heute pflegebedürftig werden, stehen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nur ein bestimmter Betrag zur Verfügung. Um seine Verwandten finanziell zu entlasten, kann durch eine private Pflege-Zusatzversicherung Vorsorge geleistet werden.

Unterstützungskasse

Ab 01.01.2002 haben Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung. Durch eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber fließen Teile Ihres Gehaltes - bis max.4% der Beitragsbemessungsgrenze (es gilt bundesweit die Beitragsbemessungsgrenze West) - in eine betriebliche Altersvorsorge. Es gibt verschiedene Formen der Altersvorsorge (Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung nach § 3 Nr.63 EStG, rückgedeckte Unterstützungskasse, Pensionszusage, Pensionsfonds und die neue staatlich geförderte Altersvorsorge nach § 10 a des EStG.). Welche die Richtige für Sie darstellt, hängt von Ihren persönlichen Wünschen und Zielen sowie Ihrer individuellen Situation ab. Wichtig ist daher Ihre persönliche Vermögensstrategie. Nutzen Sie unsere Kompetenz!

Private Rentenversicherung

Aufgrund von Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Versorgungslücke in den nächsten Jahren größer. Welche Versicherungssumme und welches Vorsorgeprodukt man benötigt, ist von der individuellen Situation abhängig. Ein Baustein zur Vermeidung der Versorgungslücken stellt unter anderem die private Rentenversicherung dar.

Alterseinkünftegesetz

Bekanntlich ist das Alterseinkünftegesetz zum 01.Januar 2005 in Kraft getreten und regelt die steuerrechtliche Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und –bezüge Ihrer privaten und betrieblichen Altersvorsorge neu. Kernpunkt des Gesetzes ist der Wechsel von vor- zur nachgelagerten Besteuerung Ihrer Alterseinkünfte. Wer sich noch in 2004 für ein Altersvorsorgeprodukt entschieden hat, erhält die einmalige Kapitalauszahlung steuerfrei. Alle Verträge mit Versicherungsbeginn 01.01.2005 sind steuerpflichtig.

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