Das Risiko einer Erkrankung oder eines Unfalls macht auch vor Landesgrenzen nicht halt. Wenn der Versicherungsfall eintreten sollte, kostet dies Ihre Zeit und Nerven.
Gut, wenn Sie dann zusätzliche Kosten für die medizinische Versorgung sparen können.
Wir bieten Ihnen für Geschäfts- und Ausbildungsreisen auch bei längerfristigen Auslandsaufenthalten finanzielle Sicherheit für angemessene Heilbehandlungen.
Die Laufzeit Ihres Versicherungsschutzes bestimmen Sie, je nach Tarifen der Versicherer.
Sie haben Versicherungsschutz für 12 Monate.
- Der einzelne Auslandsaufenthalt darf maximal bis zu 42 Tagen dauern.
- Für ausländische Staatsbürger, die nach Deutschland kommen, gibt es ebenfalls Krankenversicherungsschutz. Bitte sprechen Sie uns in diesem besonderen Fall an.
Die speziellen Auslandreise-Tarife der Versicherer bieten Schutz für
- Ambulante Behandlung/Kostenerstattung
(ambulante Heilbehandlung einschl. Arzneien, Heil- und Hilfsmittel) - Sehhilfen
- Fahrtkosten zur/von der nächsten erreichbaren geeigneten Praxis oder Krankenhaus
- ambulante Heilbehandlung bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit
- Hausentbindungen
- Krankenhausbehandlung /Kostenerstattung
stationäre Heilbehandlung (Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung wegen Krankheit, Unfall und Entbindung). Erstattungsfähig sind alle Krankenhauskosten: Pflege, Verpflegung, Arztkosten, Unterkunft, Krankenhausnebenkosten, Hebammenkosten, Transportkosten zum/vom nächstgelegenen Krankenhaus - Zahnärztliche Behandlung / Kostenerstattung
- Zahnbehandlung
- Zahnersatz einschl. Kronen und Kieferregulierung
- Rücktransport aus dem Ausland, Überführung
- medizinisch notwendige, ärztlich angeordnete Rücktransporte (nicht aus Ihrem Heimatland) in die BRD
- Überführung aus Europa und aus dem übrigen Ausland
Sie genießen den vollen Versicherungsschutz von Anfang an, d. h. Sie haben keine Wartezeiten (Bitte beachten Sie aber auch hier die Bedingungen der einzelnen Versicherer).
BITTE beachten Sie:
Die Höhe der Kostenerstattungen sowie eventueller Wartezeiten sind von Versicherer zu Versicherer verschieden. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen nach Ihren Wünschen ein entsprechendes Angebot!
Nicht versicherbare Personen sind:
Schwerstkranke und chronisch Erkrankte.
TIPP:
Bitte sprechen Sie uns aber in jedem Fall an, weil die Annahmepolitik der Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich sein kann.
Ihr Beitrag richtet sich nach:
- dem Geschlecht
- dem Eintrittsalter
- dem Gesundheitszustand (Normalbeiträge über Zuschläge bis hin zur Ablehnung des Versicherungsschutzes)
- und nicht zuletzt natürlich nach dem Umfang der Leistungen
Sie müssen Ihre Krankenversicherung in Anspruch nehmen?
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es Sinn macht, sich für manche Behandlungsarten im Vorfeld mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen und sich eine Kostendeckung einzuholen.
Ist dies geschehen, können Sie die entsprechende Behandlung durchführen lassen. Der Behandler stellt eine Rechnung an Sie aus, die Sie dann beim Versicherer einreichen. Dieser überweist Ihnen dann den Ihnen zustehenden Rechnungsbetrag auf Ihr Konto.
TIPP:
Bitte kontaktieren Sie uns gerne im Fall der Fälle, falls Sie sich nicht sicher sind, ob die entsprechende Behandlungsmethode, die Sie in Anspruch nehmen wollen, auch versichert ist. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Im Fall des Falles hilft Ihnen der internationale Notrufservice des Versicherers.
Die Versicherungsdauer beträgt mindestens 12 Monate, höchstens aber 60 Monate. Jedoch kann durchaus nach erneuter Prüfung des Versicherers der Versicherungsschutz bei Bedarf zum Beitrag Ihres erreichten Eintrittsalters maximal um fünf Jahre verlängert werden.
Sollten Sie bereits wieder früher in Ihr entsprechendes Heimatland zurückkehren, dann erlischt der Vertrag mit dem Tag der Meldung in unserem Hause.