Schutz rund um die Uhr!
Die gesetzlichen Bestimmungen fordern den Ersatz von widerrechtlich zugefügtem Schaden. Hierbei haftet der Verursacher des Schadens mit seinem gesamten, auch in Zukunft zu erwerbendem Vermögen. Aus diesem Grund bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 823 eine Private Haftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung. Aber es gibt zusätzliche Risiken, die je nach Lebenssituation eintreten und für die es sich lohnt, eine Versicherung abzuschließen. Wir geben Ihnen über diese Produktinformation einen Kurzüberblick über die wichtigsten Punkte in der Haftpflichtversicherung.