Häufige Fragen zur Veranstalterhaftpflichtversicherung

Ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Seit April 2024 gilt §5d Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Veranstalter von Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten — einschließlich Rennen, Trainings, Tests, Track Days und Demonstrationen — müssen eine Motorsporthaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 7.500.000 Euro für Personenschäden nachweisen. Der Versicherungsnachweis wird bei der Veranstaltungsgenehmigung durch die zuständige Behörde geprüft.

Reicht eine Haftungsverzichtserklärung der Teilnehmer statt einer Versicherung?

Nein. Eine Haftungsverzichtserklärung ersetzt keine Haftpflichtversicherung. Veranstalter haften für Schäden im vollen Umfang — auch mit ihrem Privatvermögen. Zuschauer und unbeteiligte Dritte können ohnehin nicht durch eine solche Erklärung von Ansprüchen ausgeschlossen werden. Seit April 2024 ist die Motorsporthaftpflichtversicherung zudem gesetzliche Pflicht gemäß §5d PflVG.

Wer benötigt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?

Benötigt wird sie von Veranstaltern öffentlicher und privater Veranstaltungen: Motorsportveranstaltungen (Rennen, Track Days, Fahrsicherheitstrainings, Tests), Golfturniere, Konzerte, Seminare, Straßenfeste, Firmenveranstaltungen und Privatveranstaltungen. Auch Streckenbetreiber, die gleichzeitig als Veranstalter auftreten, benötigen eine eigene Police.

Sind Track Days und Fahrsicherheitstrainings ebenfalls versicherungspflichtig?

Ja. Seit April 2024 gilt §5d PflVG ausdrücklich auch für Veranstaltungen ohne Wettbewerbscharakter wie Track Days, Fahrer-Trainings und Lehrgänge auf abgesperrten Geländen. Die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung der Teilnehmer greift bei solchen Veranstaltungen in der Regel nicht.

Was leistet die Versicherung als passiver Rechtsschutz?

Die Versicherung funktioniert auch als passiver Rechtsschutz: Eingehende Schadensforderungen werden geprüft und abgewehrt, wenn sie unbegründet sind. Sind Forderungen berechtigt, übernimmt die Versicherung die Zahlung. Der Veranstalter muss weder Anwälte beauftragen noch Vergleiche auf eigene Faust aushandeln.

Was ist versichert?

Versichert sind Personenschäden an Zuschauern und Dritten, Sachschäden beispielsweise an Leitplanken oder gemieteten Immobilien sowie Flurschäden. Bereits das Stolpern eines Besuchers kann durch Behandlungskosten erhebliche Schäden verursachen, die der Veranstalter ohne Versicherung selbst — auch mit Privatvermögen — tragen müsste.

Was ist nicht versichert?

Vorsatz ist generell nicht versichert. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch Zuschauer untereinander, gemietete oder geliehene Mobilien, Fahrer, Beifahrer und Bewerber in Motorsportveranstaltungen sowie Fahrzeughalter.

Welche Versicherungssummen gelten?

Die gesetzliche Mindestdeckungssumme gemäß §5d PflVG beträgt 7.500.000 Euro für Personenschäden. Für Sachschäden gilt eine Deckungssumme von 1.300.000 Euro. Für Fahrhelfer und Funktionäre kann zusätzlich eine Unfallversicherung mit 15.000 Euro im Todesfall und 30.000 Euro im Invaliditätsfall abgeschlossen werden.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Jeden Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich melden — auch Ereignisse, die erst später zu Haftpflichtansprüchen führen könnten. Keine Ansprüche auf eigene Faust anerkennen oder vorab zahlen. Die Schadenmeldung ist bei ClickVers online möglich.

Welche Obliegenheiten gelten?

Ermittlungsverfahren, Strafbefehle, Mahnbescheide und gerichtliche Schritte sind unverzüglich zu melden. Ansprüche Dritter müssen innerhalb einer Woche gemeldet werden. Schadenminderung ist Pflicht. Ohne Zustimmung des Versicherers dürfen keine Ansprüche anerkannt oder Zahlungen geleistet werden.

Wie lange läuft die Versicherung?

Tagesveranstaltungen enden mit Ablauf der Veranstaltung. Für Motorsportveranstaltungen gibt es Rahmenverträge für eine gesamte Rennserie, kündbar mit drei Monaten Frist zum Jahresende.

Die Haftpflichtversicherung richtet sich an
  • Veranstalter
  • Unternehmen
  • Sponsoren
  • Privatpersonen
die eine öffentliche Veranstaltung durchführen.
Versichert werden:
  • Zuschauer
  • Sachschäden, z. B. an Leitplanken oder an gemieteten Immobilien
  • Flurschäden
Vorsatz ist bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht versichert. Ebenso nicht die Risiken für:
  • Schäden durch Zuschauer
  • gemietete, geliehene oder überlassene Mobilien
  • Fahrer, Beifahrer und Bewerber in Motorsportveranstaltungen
  • Fahrzeughalter
Die Versicherungssummen betragen:
  • für Personenschäden 7.500.000,00 €
  • für Sachschäden 1.300.000 €
  • für Fahrhelfer und Funktionäre kann eine Unfallversicherung in Höhe von 15.000 € für den Todesfall und 30.000 € für den Invaliditätsfall abgeschlossen werden.
Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, ein Strafbefehl oder ein Mahnbescheid erlassen, so muß uns dies ebenfalls unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn derjenige, der Ihnen einen Schaden anlastet, Ihnen gegenüber in schriftlicher oder mündlicher Form Ansprüche geltend macht, so müssen Sie uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs mitteilen. Wenn der Geschädigte gerichtlich gegen Sie vorgeht, so müssen wir das ebenfalls nach spätestens einer Woche wissen. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens. Natürlich erwartet Ihr Versicherer, daß Sie sich so verhalten, als wenn Sie keine Versicherung hätten und alles aus eigener Tasche zahlen müßten. Im Klartext: Sie müssen alles tun, was in Ihrer Macht steht, um den Schaden abzuwenden oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Außerdem müssen Sie dabei helfen, die notwendigen Informationen zur Feststellung und Regulierung des Schadens zu beschaffen. Daß Sie dabei nicht lügen dürfen, ist wohl selbstverständlich. Kommt es zum Prozeß über den Haftpflichtanspruch, müssen Sie die Prozeßführung, die Bestellung eines Rechtsanwaltes und die Verhandlung über etwaige Vergleiche dem Versicherer überlassen. Das dürfte Ihnen aber nicht schwer fallen. Schließlich haben die Versicherer Leute, die sich mit Derartigem besonders gut auskennen, und eine Zahlungspflicht besteht hier für Sie nicht. Auf keinen Fall dürfen Sie auf eigene Faust irgendwelche Ansprüche anerkennen oder sogar vorab bezahlen. Wenn Sie es doch tun kann der Versicherer den Versicherungsschutz mit einem kurzen Hinweis auf die unterlassenen Obliegenheiten verweigern und Sie müssen den Schaden selbst tragen.
Es ist passiert. Sie haben einen Schaden verursacht. Damit es keine Probleme gibt, melden Sie bitte jeden Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich an uns. Bitte nutzen Sie dafür unsere online Schadenmeldung und beachten Sie die unten beschriebenen Obliegenheiten. Ein Schadensfall im Sinne dieses Vertrages ist auch ein Schadenereignis, das Haftpflichtansprüche gegen Sie oder eine mitversicherte Person zur Folge haben könnte.
Veranstalterhaftpflichtversicherungen für sogenannte Tagesveranstaltungen enden mit Ablauf der Veranstaltung. Für Motorsportveranstaltungen gibt es Rahmenverträge für eine Rennserie, die mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden können.