Dieser Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wurde zum Zwecke der Insolvenzsicherung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung gegründet. Bei Insolvenz des Arbeitgebers werden durch den Pensionssicherungsverein die erworbenen Anwartschaften und die laufenden Renten für die Mitarbeiter sichergestellt.