Begriff aus der Pflegeversicherung. Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, dass er für bestimmte Dinge im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe anderer Personen bedarf.