Versicherung zum Abdecken der Kosten eines Rechtsstreites. Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass der Bürger seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme: – die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren – Zeugengelder / Sachverständigenhonorare – Gerichtskosten – Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.