Rückgriff eines von mehreren Verpflichteten (der den Gläubiger befriedigt hat) auf die Mitverpflichteten. Rückgriff der Krafthaftpflichtversicherung gegen den Versicherten bei Leistungsfreiheit.
Rückgriff eines von mehreren Verpflichteten (der den Gläubiger befriedigt hat) auf die Mitverpflichteten. Rückgriff der Krafthaftpflichtversicherung gegen den Versicherten bei Leistungsfreiheit.