Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung ab, die dazu dient, eine von ihm gegenüber einem Arbeitnehmer gegen über gemachten Versorgungszusage abzudecken.
Begriff aus der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung ab, die dazu dient, eine von ihm gegenüber einem Arbeitnehmer gegen über gemachten Versorgungszusage abzudecken.