a) In der Versicherungswirtschaft wird ein durch den Versicherungsfall eingetretener Bedarf einer Entschädigung in den meisten Fällen mit Geld gedeckt. In einigen Versicherungssparten, wie z.B. der Glasversicherung kann der Versicherungsfall auch mit Naturalien entschädigt werden.
b) In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen trennt man die Entschädigungsarten in Sach- und Barleistungen. Sachleistungen sind z.B. Behandlungs-, Beratungs- und Versorgungskosten.