Der aus dem Bodenwert, dem Gebäudewert und den anrechenbaren Nebenkosten errechnete Wert eines Objektes. Bei Erbbaugrundstücken wird der Bodenwert nicht mitgerechnet, jedoch die Erschließungskosten.
Der aus dem Bodenwert, dem Gebäudewert und den anrechenbaren Nebenkosten errechnete Wert eines Objektes. Bei Erbbaugrundstücken wird der Bodenwert nicht mitgerechnet, jedoch die Erschließungskosten.