Die Bedingungen des Darlehns (auszuzahlender Betrag, Zinsen usw.) sind schriftlich durch den Darlehnsgeber und den Darlehnsnehmer bestimmt. Die Bedingungen werden in den Schuldschein eingetragen. Der Schuldschein fungiert als Beweisurkunde.
Die Bedingungen des Darlehns (auszuzahlender Betrag, Zinsen usw.) sind schriftlich durch den Darlehnsgeber und den Darlehnsnehmer bestimmt. Die Bedingungen werden in den Schuldschein eingetragen. Der Schuldschein fungiert als Beweisurkunde.