Gesetzliche Pflicht bestimmter Berufsgruppen (Ärzte, Rechtsanwälte, Seelsorger u.ä.), über das Stillschweigen zu bewahren, was ihnen in ihrer Berufsausübung anvertraut wurde.
Gesetzliche Pflicht bestimmter Berufsgruppen (Ärzte, Rechtsanwälte, Seelsorger u.ä.), über das Stillschweigen zu bewahren, was ihnen in ihrer Berufsausübung anvertraut wurde.