Hat ein Aktionär mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals aufgebracht, so kann er die Hauptversammlungsbeschlüsse verhindern, da für diese eine dreiviertel Mehrheit von Nöten ist.
Hat ein Aktionär mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals aufgebracht, so kann er die Hauptversammlungsbeschlüsse verhindern, da für diese eine dreiviertel Mehrheit von Nöten ist.