Man unterscheidet die lebenslängliche und die temporäre (kurze) Todesfallversicherung. Der Versicherer muss im Todesfall leisten. Es gibt zwei direkte Lebensversicherungen: die kurzfristige Risiko-Lebensversicherung und die lebenslängliche Kapitalversicherung. Hier tritt der Versicherungsfall beim Tod des Versicherungsnehmers ein. Die Unfallversicherung ist nur soweit Todesfallversicherung, wenn der Versicherungsnehmer auch bei einem Unfall zu Tode kommt.
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