Bekanntlich ist das Alterseinkünftegesetz zum 01.Januar 2005 in Kraft getreten und regelt die steuerrechtliche Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen und –bezüge Ihrer privaten und betrieblichen Altersvorsorge neu. Kernpunkt des Gesetzes ist der Wechsel von vor- zur nachgelagerten Besteuerung Ihrer Alterseinkünfte. Wer sich noch in 2004 für ein Altersvorsorgeprodukt entschieden hat, erhält die einmalige Kapitalauszahlung steuerfrei. Alle Verträge mit Versicherungsbeginn 01.01.2005 sind steuerpflichtig. Die gesetzlichen Änderungen haben Auswirkungen auf nachstehend aufgeführte Bereiche:
Kernpunkt der Rürup-Kommission ist das Drei-Schichten-Modell:
Die 1. Schicht stellt die Basisversorgung dar:
- gesetzliche Rentenversicherung
- berufsständische Versorgungen
- die Alterssicherung f. Landwirte
- Rürup-Rente
Die 2. Schicht sind die Zusatzversorgungen:
- Riester-Rente
- Betriebl. Altersvorsorge
Die 3. Schicht sind die Kapitalanlageprodukte:
- Produkte, die der Altersvorsorge dienen, aber steuerlich nicht gefördert werden, z.B. Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Fondsprodukte
Ob Sie selbständig tätig oder Arbeitnehmer sind, generell gilt es zu prüfen, welches Produkt für Sie u.a. steuerlich am günstigsten ist. Jedoch sind Ihre individuellen Wünsche zu Ihrer Vorsorge, z.B. Todesfallschutz für Ihre Familie oder zur Darlehenssicherung immer vorrangig.
TIPP:
In unserem Formular können Sie uns Ihre Wünsche und Anforderungen zu Ihrer Absicherung zusenden und wir erstellen Ihnen entsprechendes Angebot.
Die PRODUKTE zur Altersvorsorge:
Kapitallebensversicherung
Das Steuerprivileg für Lebensversicherungen (Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) ist für Neuverträge ab 01.0.1.2005 gefallen:
Beispiel:
Vertragsbeginn | Voraussetzungen | Versteuerung in % |
2004 | » Laufzeit mind. 12 Jahre » Einzahlung mind. 5 Jahre » Todesfallschutz mind. 60% der Beitragssumme |
0% |
2004 | » eine Bedingung nicht erfüllt | 100% |
2005 | » Laufzeit mind. 12 Jahre » Einzahlung mind. 5 Jahre » Auszahlung nach dem 60. Geburtstag |
50% |
2005 | » eine Bedingung nicht erfüllt | 100% |
Private Rentenversicherung
Ab 2005 sind einmalige Kapitalzahlungen für Neuverträge steuerpflichtig. Teilweise profitiert die private Rentenversicherung von der neuen Gesetzgebung. Sie kann zum Teil vererbt werden und Beiträge bis zu einem Freibetrag von € 20.000 sind als Sonderausgaben absetzbar. Ihre Steuerlast sinkt.
Steuerlicher Ertragsanteil | ||
Rentenalter | 2004 | 2005 |
60 Jahre | 32 % | 22 % |
62 Jahre | 30 % | 21 % |
65 Jahre | 27 % | 18 % |
67 Jahre | 25 % | 17 % |
Fondsgebundene Rentenversicherung
Wie bei der klassischen privaten Rentenversicherung wird auch hier der steuerpflichtige Ertragsanteil herabgesetzt. Ihre Steuerlast sinkt.
Steuerlicher Ertragsanteil | ||
Rentenalter | 2004 | 2005 |
60 Jahre | 32 % | 22 % |
62 Jahre | 30 % | 21 % |
65 Jahre | 27 % | 18 % |
67 Jahre | 25 % | 17 % |
Riester Rente
Bei der Riester-Rente gibt es jetzt mehr Transparenz durch die Verpflichtung, die effektive Rendite anzugeben, und weniger Bürokratie durch den Dauerzulagenantrag. Bei Vertragsabschluß kann der Vertragspartner bevollmächtigt werden, einen einmaligen Dauerzulageantrag auf elektronischem Weg zu stellen. Der Sockelbeitrag beträgt einheitlich 60 Euro im Jahr.
Die Anlageprodukte werden nicht mehr vorgeschrieben. 30 % der bei Vertragsende fälligen Leistung können als Einmalbeitrag ausgezahlt werden. Vertrags- und Abschlußkosten dürfen auf max. 5 Jahre verteilt werden.
Betriebliche Altersvorsorge
Wie in Pensionskassen und -fonds dürfen ab 2005 bis zu 4% der BBG (Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung investiert werden. Die maximale Einzahlungssumme von € 2 640,00 kann sich pauschal um weitere € 150.00 erhöhen, wenn für bestehende Altzusagen keine Pauschalversteuerung nach § 3.63 EStG genutzt wird. Hierauf sind allerdings Sozialabgaben zu entrichten.
Rürup-Rente
Das neue – staatlich bezuschusste – Vorsorgeprodukt des Alterseinkünftegesetz erlaubt, dass jeder Steuerpflichtige ab 01.01.2005 hohe Beiträge für die Altersvorsorge zurücklegen kann und diese steuerlich gefördert werden.
Ledige (Verheiratete)können bis zu € 20.000,00 (€ 40.000,00) absetzen.
2010 werden 70% der Aufwendungen max. € 14.000,00 (€ 28.000,00) zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Vorsorgewerk anerkannt. In den Folgejahren steigt der Prozentsatz jährlich um 2% bis 2025 die Beiträge in voller Höhe geltend gemacht werden können.