Die Gefahr, dass Dritte durch Ihre berufliche Tätigkeit oder durch einen Ihrer Mitarbeiter einen Schaden erleiden, ist leider nicht auszuschließen.
Als Heilpraktiker, Psychologe oder Psychotherapeut haften Sie für Schäden, die Sie anderen durch ihre berufliche Tätigkeit schuldhaft zufügen. Da entstehen schnell hohe Schadensersatzansprüche. Ein Schutz dagegen ist möglich und notwendig.
Die Berufshaftpflicht-Versicherung ist eine der wichtigsten und im Verhältnis zur möglichen Schadenhöhe preisgünstigsten Versicherungen. Sie deckt Schäden an fremden Personen und/oder deren Eigentum und prüft rechtlich für Sie, ob überhaupt Schadenersatz geleistet werden muss.
Mit unserer Spezialpolice können wir Ihnen ein maßgeschneidertes Deckungskonzept anbieten, welches in Zusammenarbeit mit Ihrem Berufsstand entwickelt wurde.
Versichert sind Sie als
- Heilpraktiker
- Psychologe
- Psychotherapeut
und dadurch Versicherungsnehmer.
Neben Ihnen als Versicherungsnehmer, sind auch sämtliche Angestellte und freie Mitarbeiter für solche Schäden in den Versicherungsschutz mit einbezogen, die sie in Ausführung ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen.
Versichert sind alle Tätigkeiten laut HPG, DVO und der GebüH.
Personenschäden und Sachschäden u. a.:
- aus beruflicher Tätigkeit im Inland
- aus gelegentlicher Tätigkeit im europäischen Ausland
- aus Erste-Hilfe-Leistung
- aus Auslandsreise und gelegentlichen Dozententätigkeiten
Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)
Mitversichert ist die Familien – Privathaftpflichtversicherung sowie der erweiterte Strafrechtschutz und die Hundehalterhaftpflicht.
Tipp:
Wir geben Ihnen gerne detaillierte Informationen zu den Vorteilen dieses Versicherungsschutzes. Rufen Sie uns an. Das Clickvers-Team gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Nicht versichert sind u. a. Schadensverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung sowie Schäden, die durch andere Versicherungen gedeckt sind.
Wir können Ihnen mit unserer Spezialpolice zwei Versicherungsvarianten anbieten:
Versicherungssummen:
Variante 1:
2.000.000,- Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
100.000,- Euro Vermögensschäden
Variante 2:
3.000.000,- Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
100.000,- Euro Vermögensschäden
Dieser Versicherungsschutz beinhaltet keine Selbstbeteiligung im Schadenfall!
Je Schadensfall leistet der Versicherer generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Schadenssumme, bei mehreren Schäden während des Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme.
Es ist alles zu tun, den Schaden so gering wie möglich zu halten und der Versicherer ist umgehend zu informieren.
Jeder Versicherungsfall ist uns unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) mitzuteilen.
Ein Schadenformular können Sie direkt online ausfüllen oder ausdrucken.
Sie sind verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen. Die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit uns sind Sie nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
Werden juristische Schritte gegen Sie eingeleitet (Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Mahnbescheid oder Ähnliches) müssen wir unverzüglich informiert werden. Der Schadenersatzanspruch des Geschädigten darf nicht ohne Zustimmung des Versicherers anerkannt werden.
Ist ein Schadenfall eingetreten, sind wir gerne für Sie da.
Kündigung zum Ablauf
Der Vertrag ist bis spätestens drei Monate vor Ablauf zu kündigen, sonst verlängert er sich um ein Jahr. Er kann dann wieder zum neuen Ablauf drei Monate vorher gekündigt werden.
Sollten Sie nach dem 25.06.1994 einen 10-Jahresvertrag abgeschlossen haben, ist dieser erstmals zum Ablauf des fünften Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündbar (jeweils bis drei Monate vorher).
Kündigung nach einem Schaden
Nachdem die Entschädigung für den Schaden gezahlt wurde, kann der Vertrag innerhalb von einem Monat fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Kündigen Sie auf jeden Fall nur zum Ende des Versicherungsjahres, denn bei einer fristlosen Kündigung steht dem Versicherer trotzdem der volle Jahresbeitrag zu.
Kündigung nach Prämienerhöhung
Wenn die Beiträge erhöht werden, ohne dass sich der Versicherungsumfang erweitert, kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung (frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird) gekündigt werden. Je nach Alter des Vertrages, muss die Prämienanpassung eine bestimmte Höhe erreichen.