Anders als bei deutschen Versicherern, die lt. Gesetz nur maximal 20% in Aktien investieren dürfen, können britische Versicherer bis zu 100 % in Aktien investieren.
In der Regel liegt der Aktienanteil bei britischen Kapitallebens- und Rentenversicherungen zwischen 70 % bis 80 %. Der hohe Aktienanteil ist die Basis für langfristig hervorragende Wertentwicklungen.
Britische Versicherer erwirtschaften somit im Schnitt mehr als doppelt so hohe Renditen im Vergleich zu deutschen, österreichischen oder schweizerischen Kapitallebens- und Rentenversicherungen: ein Faktor, den man nicht unterschätzen sollte. Denn bei langen Laufzeiten wirkt sich der Zinseszins-Effekt besonders auf die Vermögensbildung aus.
Britische Policen können Sie abschließen als
- Private Altersvorsorge
- Betriebliche Altersvorsorge
Es gilt das deutsche Steuerrecht!
Renditevergleich
Die Ablaufrenditen von britischen Versicherungsgesellschaften dürfen nicht ohne Berücksichtigung der Inflationsraten mit deutschen Versicherungen verglichen werden. In den letzten 25 Jahren war die Inflationsrate bei den Briten im Durchschnitt um etwa 2,9% höher als in Deutschland. Um diese Differenz müssen die britischen Renditewerten also korrigiert werden, um sie mit deutschen Renditen vergleichen zu können. Britische Renditen liegen, mit Berücksichtigung der Inflation, etwa 2,5 – 3% über denen deutscher Versicherer. Dieser Renditeunterschied bedeutet, bei einer monatlichen Beitragssumme von 100 € und einer Laufzeit von 30 Jahren, eine höhere Ablaufleistung von 29.215 €.
Renditeentwicklung
Für britische Policen in Deutschland wird eine Ablaufrendite zwischen 5% und 7% erwartet.
Sicherheit britischer Policen
Britische Versicherungsverträge unterliegen sowohl der britischen Versicherungsaufsicht (FSA) als auch der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Es gilt deutsches Vertragsrecht. Die Kapitalanlage erfolgt in €, also ohne Währungsrisiko.
Risiko: Kursschwankungen
Trotz einer hohen Aktienquote müssen die Anleger nicht auf Sicherheit verzichten. Durch ein speziell entwickeltes Glättungsverfahren, „Smoothing“ genannt, werden in guten Börsenzeiten Rückstellungen gebildet, die im Börsentief wieder in die Sparanlage zurückgeführt werden. So nehmen Sie ohne größere Risiken an der langfristigen Entwicklung der Märkte teil und evtl. negative Kursentwicklungen zum Ende der Laufzeit haben keine großen Auswirkungen auf Ihre Auszahlungssumme.
Überschussbeteiligung
Neben der Garantie für die eingezahlten Beiträge wird dem Versicherungsnehmer ein jährlicher Bonus für das folgende Jahr im Voraus zugesagt. (In den letzten Jahren zwischen 3% und 5%). Am Ende der Laufzeit gibt es dann zusätzlich einen Schlussbonus. Jedes Jahr erhalten Sie eine Wertmitteilung, die Ihr aktuelles Guthaben ausweist. Dieses erhöht sich durch den Bonus für das Folgejahr.
Bei Tod der versicherten Person vor Laufzeitende werden entweder die eingezahlten Beiträge oder der aktuelle Rückkaufswert, also einschließlich der gutgeschriebenen Boni, an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Fazit
Eine höhere Aktienquote bei den Briten, ein spezielles Glättungsverfahren (sog. Smoothing) zum Schutz vor Kursschwankungen und ein über 150 Jahre altes Know-How bei der Kapitalanlage sind der Schlüssel für höhere Renditechancen.
Grundsätzlich ist jeder Arbeiter, Angestellter und Auszubildender, der gegen Entgelt beschäftigt ist, gesetzlich rentenversichert.
Bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Künstler aber auch Handwerker sind sogar als selbstständig Tätige ganz oder für einen bestimmten Mindestzeitraum in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, da diese über den Dienstherrn eine Pension erhalten.
Dennoch erwarten die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Rentenreform erneut drastische Einschnitte.
Grundsätzlich gilt: Die private Rente stellt ein interessantes Vorsorge-Ergänzungsprodukt zur gesetzlichen Rentenversicherung dar und sollte als Vorsorgeinstrument von jedem in Betracht gezogen werden. Der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung durch das Versicherungs-Unternehmen (bei Antrag ohne BUZ oder Pflegezusatzversicherung) ermöglicht selbst Kunden, die aufgrund schwerer Erkrankungen nicht mehr oder nur gegen deutlich erhöhte Beiträge lebensversichert werden, sich auf diese Weise finanziell abzusichern.
Je nach Vertragsausgestaltung sind entsprechend garantierte Renten versichert. In der Regel ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig versicherte Person. Hier kann es Abweichungen geben, die individuell getroffen werden können.
Leistungseinschränkungen im klassischen Sinn sind bei der privaten Rentenversicherung nicht vorhanden.
Die Kapitalsumme der privaten Rentenversicherung besteht aus einem garantierten Teil, der mit einem festen Rechnungszins kalkuliert ist, und einer Gewinnbeteilung, die allerdings nicht garantiert ist.
Außerdem entscheiden die Beitragshöhe, Laufzeit und Rentengarantiezeit über entsprechende Renten und Kapitalansammlungen.
Die vereinbarte Leistung erbringt der Versicherer erst bei Vorlage des Versicherungsscheines. Üblicherweise verlangen die Versicherer vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung auch ein amtliches Zeugnis darüber, dass der Versicherte noch lebt – diese Kosten werden i.d.R. von der Versicherungsgesellschaft getragen.
Der Tod der versicherten Person ist dem Versicherer in jedem Fall unverzüglich anzuzeigen.
Soweit die Todesfallleistung als vereinbart gilt, verlangen die Versicherer ein ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt hat.
Nach Ablauf der Aufschubphase, bzw. bei Erreichen der Rentenbezugsphase (vertraglich vereinbarte Laufzeit des Vertrages), zahlt der Versicherer die vereinbarte Leistung in Form einer Leibrente oder als einmalige Kapitalabfindung an die versicherte Person. Der Anspruch der Leistungen erlischt bei Tod der versicherten Person, es sei denn, es wurde eine Todesfallleistung oder eine Rentengarantiezeit vereinbart.
Kündigung:
Die Kündigung der privaten Rentenversicherung ist mit finanziellen Verlusten verbunden. Eine Kündigung sollte daher sorgfältig überlegt sein.
Die private Rente kann vor dem jeweiligen Rentenbeginn, d. h. in der Aufschubphase ganz oder auch teilweise, zum Ende des laufenden Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden.
Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen kann man den Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Ratenzahlungsabschnittes kündigen.
Wurde bei Antragstellung eine Beitragsrückgewähr, bzw. eine Rentengarantie vereinbart, gilt hierfür kein separates Kündigungsrecht.
Ist die Todesfallleistung vereinbart, wird bei Kündigung des Vertrages vom Versicherer nur der Rückkaufswert zurückgezahlt. Der Rückkaufswert entspricht allerdings nicht der Summe der eingezahlten Beiträge, sondern ist vermindert um einen angemessenen Abzug. Anstelle einer Kündigung kann jedoch unter Einhaltung der obigen Fristen schriftlich verlangt werden, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. Allerdings vermindert sich dadurch die Rentenhöhe.