Mit unserem Spezial – Produkt „Oltimer-Versicherung“ bieten wir Ihnen optimalen und maßgeschneiderten Schutz für Ihren PKW oder Ihr Motorrad.
Mit unserer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Teil- oder Vollkaskoversicherung, sowie der PKW-Rechtschutzversicherung für Ihre Rarität auf Rädern, können Sie Ihre Fahrten beruhigt genießen.
Die Oldtimer-Versicherung beinhaltet für Sie
- erhebliche Beitragsersparnis aufgrund unserer Tarife
- Festbeiträge, die sich im Schadenfall nicht erhöhen
- schadenfreie Jahre sind für andere Fahrzeuge nutzbar
- beitragsfreie Ruheversicherung, wenn Ihr Oldtimer mal eine Pause benötigt
- Versicherung des Marktwertes in der Fahrzeugversicherung –Inkl. 10%iger Vorsorgeversicherung
- Leistungserweiterung in der Teilkaskoversicherung
- Versicherungsschutz für sämtliche Zulassungsarten:
- „normale“ schwarze Kennzeichen,
- historische Kennzeichen,
- rote Oldtimer-Kennzeichen
- Saisonkennzeichen
Die PKW – Tarife:
Was ist ein Oltimer?
- Als Oldtimer können Sie Ihr Fahrzeug versichern, wenn es
- Baujahr 1886 – 1955 – als Antik und Veteranen ist
- Baujahr 1956 – 1972 – als Klassiker ist
- Baujahr 1973 – 1977 – als Liebhaber ist
- ein Alter von mindestens 25 Jahren erreicht hat,
- sich in einem guten Erhaltungs- und weitgehenden Originalzustand befindet,
- eine geringe jährliche Fahrleistung (bis ca. 8.000 km) absolviert,
- nicht als Alltagsfahrzeug eingesetzt wird,(ein Alltagsfahrzeug muß deshalb vorhanden sein)
- in der Regel in einer Garage abgestellt wird,(….eigentlich eine Selbstverständlichkeit für jeden Oldtimerfreund)
Was ist ein Youngtimer?
- Als Youngtimer können Sie Ihr Fahrzeug versichern, wenn es
- zwischen dem 1.1.1979 und dem 31.12.1984 zugelassen wurde,
- nicht mehr als 8.000 km im Jahr bewegt wird,
- sich in einem überdurchschnittlichen und originalen Erhaltungs-zustand befindet,
- regelmäßig in einer Garage untergebracht wird,
- von einem Versicherungsnehmer/Nutzer im Alter von mindestens 30 Jahren gefahren und nicht als Alltagsfahrzeug eingesetzt wird.
Der Motorrad-Tarif
Hier müssen Sie als Versicherungsnehmer mindestens 25 Jahre alt sein. Eine Klassifizierung Ihres Fahrzeuges wird hier nicht erhoben.
PKW-Schutzbrief
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit einen PKW-Schutzbrief für Ihr Fahrzeug abzuschließen. Dieser kann jedoch nur in Verbindung mit der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Hier findet keine Klassifizierung Ihres Fahrzeuges statt.
Für Sie als Besitzer oder Eigentümer
- eines Oldtimers
- eines Youngtimers
- eines Motorrades
Weiterhin können wir Ihnen einen Spezialtarife bieten für:
- Oldtimer-LKW
- Traktoren
- Omnibusse
- Sonstige Fahrzeuge
- Besonders wertvolle Fahrzeuge
- den Schutzbrief
Ihre Fahrzeugversicherung soll im Schadenfall den besonderen Wert Ihres Fahrzeuges ersetzen, der von Kriterien wie
- Typ
- Zustand
- Originalität
- Und besonderer Ausstattung
bestimmt wird.
Um Ihnen hier optimalen Schutz zu bieten, versichern wir den Marktwert Ihres Fahrzeuges. Der Marktwert ist der Verkaufspreis Ihres Oldtimers und seiner Teile am Spezialmarkt.
Ihre Vorsorgeversicherung
Der versicherte Marktwert bildet im Schadenfall die Höchstentschädigungsgrenze. Für Wertsteigerungen ist jedoch eine 10 %ige Vorsorgeversicherung, mindestens 500,- EUR bis höchstens 50.000 EUR, beitragsfrei im Vertrag enthalten.
Wertgutachten
Um richtig versichert zu sein und auch im Hinblick auf eventuelle Haftpflichtansprüche gegen Dritte ist es in jedem Fall empfehlenswert, ein Wertgutachten erstellen zu lassen.
Dies empfehlen wir Ihnen auch, wenn Sie ein überdurchschnittliches oder seltenes Fahrzeug besitzen.
Sofern Sie kein Wertgutachten besitzen, benötigen wir
- vier Fotos Ihres Oldtimers
schräg von vorn und hinten, Innen- und Motorraum), - eine Kopie des Kfz-Briefes und Angaben zu Restaurierungs-Arbeiten (soweit vorhanden),
- sowie die Zustandsnote (Note 1-5) Ihres Fahrzeuges
Bei Fahrzeugwerten ab 25.000,- EUR (bei Motorrädern ab 10.000,- EUR) ist für eine Kaskoversicherung die Vorlage eines maximal 2 Jahre alten Gutachtens erforderlich.
Beiträge zu Ihrer Versicherung:
Beiträge zahlen Sie nur für den Zulassungszeitraum bzw. bei Saisonkennzeichen für den Saisonzeitraum. Bei vorübergehender Stilllegung oder außerhalb des Saisonzeitraumes genießen Sie für maximal ein Jahr beitragsfreien Ruheversicherungsschutz.
Rote Kennzeichen
Diese sind in ihrer Verwendung auf Probe- und Überführungsfahrten, Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen und Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung beschränkt.
Hinweis: Eine beitragsfreie Ruheversicherung ist bei roten Dauerkennzeichen nicht möglich.
Was ist in Ihrer Teilkaskoversicherung versichert:
In Ihrer Teilkaskoversicherung sind zusätzlich mitversichert:
- Vandalismus
- Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das ziehende Fahrzeug einen Unfall erleidet
- Zusammenstoß mit Haarwild, Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Hunden
- Schäden an demontierten Einzelteilen während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges
- Schäden oder Fahrzeugverluste, die bei der Benutzung von Fähren durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wassereinbruch, Seegang oder Untergang entstehen·
- Ersatzteile für das versicherte Fahrzeug ( mit 10% des Marktwertes), die in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder in Ihrer Einzelgarage gelagert werden
- Schlossaustausch, wenn der Autoschlüssel durch Raub oder Wohnungs-einbruch abhanden kommt
Für Oldtimer mit Anhängerkupplung, die einen Oldtimer-Wohnwagenanhänger ziehen bzw. ein weiteres Oldtimer-Fahrzeug oder Oldtimer-Ersatzteile mit einem Anhänger transportieren, bietet Ihnen unsere Oldtimer-Police einen erweiterten Versicherungsschutz für:
- Verwindungs- und Verdrehungsschäden, die durch Schleudern oder Umkippen des Anhängers entstehen
- Bremsschäden, wenn das Zugfahrzeug als Folge eines Bremsvorgangs durch Querstellen des Hängers oder Verrutschen seiner Ladung beschädigt wird
- Rangierschäden durch den Anhänger am Zugfahrzeug
Was ist in Ihrer Vollkaskoversicherung versichert:
In Ihrer Vollkaskoversicherung sind zusätzlich mitversichert:
- Der kostenlose Rücktransport des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugs nach einem Unfall (innerhalb Europas)
Der Oldtimer-Schutzbrief für Ihren PKW:
Neben den üblichen Schutzbrief-Leistungen bietet Ihnen der Oldtimer-Schutzbrief folgende zusätzliche Spezialleistungen:
- Fahrzeug-Rücktransport im geschlossenen Einzeltransporter innerhalb Europas zur Heimatwerkstatt oder zum Wohnort, auch wenn:
- der Schadenort weniger als 50 km von Ihrem Wohnort entfernt liegt
- Sie an einer Gleichmäßigkeitsrallye teilnehmen
- Bereitstellung eines Mietwagens (kein Oldtimer), wenn Ihr Fahrzeug während einer Rallye oder im Urlaub ausfällt, oder Anlieferung Ihres weiteren Oldtimers
- Reisekostenerstattung bis 250 Euro bei selbstorganisierter Ersatzteilbeschaffung
Verschulden des Versicherungsnehmers
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Wir können Ihre PKW’s und Motorräder bis zu einem Fahrzeugwert von 125.000,- EURO problemlos versichern. Über diesen Wert hinaus wird eine besondere Prüfung des Versicherungsschutzes veranlasst!
TIPP:
Es ist ratsam, den Marktwert Ihres Fahrzeuges von Zeit zu Zeit überprüfen zu lassen und eventuellen Marktpreisveränderungen anzupassen. Wir empfehlen diese Überprüfung mindestens alle 2 Jahre !
Vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers
Sie haben beim Abschluss des Vertrages alle für die Übernahme des Versicherungsschutzes gefahrerheblichen Umstände anzuzeigen und die gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen,Einfluss auszuüben. Ein Umstand, nach dem der Versicherer ausdrücklich oder schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als gefahrerheblich.
Die Prämie, einschließlich Nebenkosten und Versicherungssteuer, wird falls nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Abschluss des Vertrages fällig.
Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins und/oder der Zahlungsaufforderung (Prämienrechnung) erfolgt.
Wird die Prämie schuldhaft nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie in Verzug, sobald ihnen eine schriftliche Mahnung zugegangen ist. Der Versicherer wird Sie schriftlich zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, so ist der Versicherer, falls nichts anderes vereinbart ist, von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall vor der Zahlung eintritt.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn er die gefahr- erheblichen Umstände oder deren unrichtige Anzeige kannte.
Das Gleiche gilt, wenn Sie nachweisen,
dass die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder von Ihnen noch von Ihrem Vertreter schuldhaft gemacht wurden.
Sie haben die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen. Melden Sie uns einen Schaden unverzüglich, schriftlich, spätestens innerhalb einer Woche an Clickvers. Bitte nutzen Sie hierzu unser Schaden-Online-Formular;
(auf www.clickvers.de unter Hilfe und Service)
Kündigung des Vertrags
Versicherungsverträge, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind, und Verträge, die auf Grund von Verlängerungsklauseln fortgesetzt werden, können von beiden Partnern zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Die Kündigungsfrist muss für beide Seiten gleich lang sein, sie darf nicht weniger als einen, höchstens aber drei Monate betragen. Der Termin der Kündigung ist das Ende der Versicherungsperiode. Ein Versicherer hat eine unwirksame Kündigung ausdrücklich zurückzuweisen, ansonsten muss diese so behandelt werden, als ob wirksam gekündigt worden ist.
Kündigung, außerordentliche
Im Schadenfall, bei einer Beitragserhöhung oder bei Wegfall des versicherten Risikos hat der Versicherungsnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Im Schadenfall läßt sich der Vertrag vielfach binnen zwei Wochen oder innerhalb eines Monats kündigen. Jede Beitragserhöhung berechtigt zur Kündigung binnen eines Monats, wenn der Vertrag nach dem 28. Juli 1994 abgeschlossen worden ist und sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht geändert hat.
Kündigung, ordentliche
Ein- oder mehrjährige Versicherungsverträge verlängern sich meist automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden. Für Policen mit mehrjähriger Laufzeit hängt das Kündigungsrecht davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei nach dem 25. Juni 1994 unterschriebenen Mehrjahresverträgen können beide Seiten zum Ende des fünften und jedes folgenden Jahres unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist kündigen.