Die Notwendigkeit einer landwirtschaftlichen Feuerversicherung kennt jeder Landwirt. Ist die Feuerversicherung nach Eintritt eines Leistungsfalles ausreichend? Wir bieten Ihnen ohne Mehrprämie an:
- Verzicht auf Anrechnung einer etwaigen Unterversicherung
- Aufräum- und Abbruchkosten zusätzlich in Höhe der Versicherungssumme, maximal 2.556.459 €
- Überspannungsschäden durch Blitz bis 51.129 €
- Ertragsausfall
Hinweis:
Über die o. g. Punkte hinaus bieten wir viele Versicherungsschutzerweiterungen und Versicherungsmöglichkeiten an.
Wir empfehlen die Versicherung allen Landwirten mit:
- Hof und Gebäuden
- Geräten und technischen Betriebseinrichtungen
- Fahrzeugen sowie selbstfahrenden Zug- und Arbeitsmaschinen
- Ernteerzeugnissen und Erntevorräten einschließlich Zukauf
- Tieren einschließlich Tiere in Intensivhaltung sowie Sport- und Zuchttiere
- Wirtschaftsvorräten
Leistungsübersicht
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Leichte Summenermittlung: Nur durch Angabe der landwirtschaftlichen Nutzfläche und des Tierbestands. Die Versicherungssumme muss nicht mehr vom VN festgelegt werden. Dadurch gewährt der VR Unterversicherungsverzicht.
- Günstige Prämien: In den bereits günstigen Prämien ist bei Schadenfreiheit nochmal eine Prämienrückgewähr von 10 – 15 % beinhaltet. Diese Rückgewähr wird jährlich vom VR bestimmt.
- Umfangreiche Versicherungs-Summen für die Pauschaldeklaration bis 102.258 €
- Überspannungsversicherung bis 10.225 € beitragsfrei
- Summenerhöhung: Eine Summenerhöhung durch Erhöhung der landwirtschaftlichen Nutzfläche bzw. Erhöhung des Tierbestandes ist bis zur nächsten Beitragserhebung beitragsfrei mitversichert.
- Ertragsausfallversicherung: Kostengünstiger Einschluss der “Betriebsunterbrechungsversicherung” für die Landwirtschaft.
Hinweis:
Dies ist nur eine stichwortartige Übersicht. Für den Versicherungsschutz maßgebend sind die Bedingungen / Sonderbedingungen / Klauseln, die wir Ihnen auf Wunsch gerne aushändigen.
Produktionsanlagen wie gewerbliche Saftabfüllanlagen und deren Steuerungseinheit
Solaranlagen und Wärmerückgewinnungsanlagen sowie alle nicht landwirtschaftlich üblichen Produktionsverfahren.
Preisbeispiel:
- Versicherungssumme Sachversicherung 204.516 €
- Versicherungssumme Ertragsausfall 20.451 €
- alle Gebäude massiv/harte Dachung (BKl 1)
Jahresprämie 229 €
Sämtliche Beiträge verstehen sich zuzgl. 10 % Versicherungssteuer.
Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, die ein Versicherter einhalten muß. Tut er dies nicht, steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel. Es gibt folgende Obliegenheiten:
- unverzügliche schriftliche Meldung eines Schadens (spätestens innerhalb einer Woche)
- Schadenminderungspflicht
- Aufklärungspflicht
- Der Versicherungsnehmer darf ohne Zustimmung des Versicherers keine Ansprüche Dritter anerkennen oder befriedigen. Macht ein Dritter Ansprüche direkt bei Ihnen geltend (mündlich oder schriftlich) müssen Sie dies dem Versicherer innerhalb einer Woche mitteilen.
- Bei allen Brandschäden müssen Sie außerdem sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.
Damit es keine Probleme gibt, müssen Sie einige Verhaltensregeln beachten:
- Melden Sie uns jeden Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche. Bei allen Brandschäden müssen Sie außerdem sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.
- Weiterhin besteht eine Verpflichtung zur Schadenverhütung und Schadenminderung. So müssen Sie beispielsweise bei einem Brand unverzüglich die Feuerwehr anrufen.
- Der Versicherer muss bei der Ermittlung der Schadenursache und Schadenhöhe unterstützt werden. Fragen Sie deshalb lieber einmal mehr nach, bevor Sie am Schadenort Veränderungen vornehmen. Bei größeren Schäden will sich der Versicherer eigentlich immer selbst ein Bild machen und schickt dann einen Gutachter.
- Bei der Regulierung von Großschäden sind Fotos und/oder Videos vom Betrieb sehr hilfreich.
Jeder Versicherungsvertrag ist kraft Gesetz mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf kündbar.