Ein sog. “Keyman” ist aufgrund seiner Funktion, Erfahrungen und Kontakten ein besonders wichtiger Mitarbeiter für Ihr Unternehmen. Der Ausfall dieser Führungskraft, z.B. eines Spezialisten, eines leitenden Angestellten oder auch eines freien Mitarbeiters birgt für Ihr Unternehmen große Risiken.
Die häufigste Ursache für den mehrmonatigen Ausfall wichtiger Mitarbeiter ist das Erleiden einer schweren Krankheit oder lebenserhaltende Operationen. Auch Erwerbsunfähigkeit und Tod durch Unfall können die Ursachen für den Verlust eines Mitarbeiters sein. Statistisch erleidet jeder Vierte in der Altersgruppe von 25 bis 40 bis zum 65 Lebensjahr eine schwere Krankheit, jeder Fünfte stirbt bis zum 65. Lebensjahr.
Es wird Geld benötigt, um in diesen Verlustsituationen einen personellen Ersatz zu finden oder um einen zeitlich begrenzten Ausfall, z. B. durch Krankheit zu überbrücken. Aufgrund der hohen Qualifikation und den vielfältigen Aufgaben des Mitarbeiters, kostet dies meist sehr viel Zeit und Geld. Begonnene Projekte und Verhandlungen mit wichtigen Kunden müssen weitergeführt werden. Kontakte und Know How gehen verloren und müssen neu aufgebaut werden.
Das sind nur einige Beispiele für Situationen, die beim Ausfall eines “Keyman” in einem Unternehmen entstehen und erhebliche Probleme bereiten – bei klein- und mittelständischen Betrieben sogar die Existenz gefährden können.
Die “Keyman”-Police stellt eine “Schwere-Krankheiten-Versicherung” dar. Als Arbeitgeber schließen Sie auf das Leben einer “Schlüsselkraft” (Keyman) in Ihrem Unternehmen die “Keyman”-Police ab. Durch die “Keyman”-Police werden die oben beschriebenen finanziellen Folgen, die durch den Ausfall einer solchen Person entstehen, abgesichert.
Die “Keyman” – Police besteht aus 3 gesonderten, aber auch kombiniert abschließbaren Modulen:
- Modul 1 – Risikoleben
- Modul 2 – Berufsunfähigkeit
- Modul 3 – Entführungen und Lösegeld
Wichtig:
Versicherungsbeiträge für Geschäftsführer, Mitarbeiter und für das Unternehmen tätige fremde Dritte sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Versicherungsleistungen sind Betriebseinnahmen. Sie müssen versteuert werden. Eventuell entstehende Rückkaufswerte werden in der Bilanz steuerwirksam aktiviert und bei Vertragsbeendigung ausbezahlt.
Ist versicherte Person der Gesellschafter einer Personengesellschaft wird der Beitrag steuerlich dem Privatbereich zugerechnet. Ebenso verhält es sich mit der Versicherungsleistung.
Hinterbliebenenversorgung ist bei der “Keyman”-Absicherung steuerschädlich, Ausnahme Gesellschafter einer Personengesellschaft.
Die “Keyman” – Police ist individuell auf alle Führungskräfte in Ihrem Unternehmen abzuschließen.
Gegen das Risiko des Ausfalls eines wichtigen Mitarbeiters kann sich das Unternehmen durch die “Keyman”-Police schützen. Tritt eine der u. g. Situationen auf, so erhält die Firma die Versicherungssumme, um die durch den Ausfall des wichtigen Mitarbeiters entstehenden Verluste auszugleichen.
- schwere Erkrankung
- Operation, ohne die der Mitarbeiter berufs- oder erwerbsunfähig wird
- Todesfall
- Auftreten einer nicht versicherten Krankheit
- Unfall mit folgender Erwerbsunfähigkeit (gem. Versicherungsbedingungen)
Modul 1 – Risikoleben
Das versicherte Leben ist das derjenigen Person, die dem Risiko ausgesetzt ist; der Versicherte und Empfänger der Versicherungssumme jedoch ist das zu schützende Unternehmen.
Modul 2 – Berufsunfähigkeit
Der Versicherte und Empfänger der Versicherungssumme ist das zu schützende Unternehmen. Grundlage für die Absicherung dieses Risikos ist eine Kombination aus Standard-Personenunfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Modul 3 – Entführung und Lösegeld
In einigen Ländern besteht ein erhöhtes Risikopotential für Geschäftsreisende. Einige der Risiken können durch eine Versicherung abgedeckt werden. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an uns.
Der Arbeitgeber ist bei Abschluß einer Keyman – Police:
- Versicherungsnehmer
- Prämienzahler
- Bezugsberechtigter
Der Arbeitnehmer (“Keyman”) ist:
- versicherte Person
Die in der “Keyman”-Police nicht definierten
- Erkrankungen
- Operationen
- Gründe für Erwerbsunfähigkeit
sind nicht abgesichert.
Die Absicherung kann je nach Bedarf von
- wenigen hunderttausend Euro bis zu
- mehreren Millionen Euro
erfolgen.
Als Richtwert für die Höhe der Absicherung hat sich entweder das 4 – 5fache des Jahresgehaltes des “Keyman” oder der voraussichtliche Gewinnrückgang durch seinen Ausfall herausgebildet.
Wenn ein Schaden eingetreten ist, melden Sie uns diesen bitte unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich. Bitte nutzen Sie hierzu unser allgemeines Schadenformular zum online ausfüllen.
Tipp:
Das allgemeine Schadenformular können Sie hier online ausfüllen.
Beim Einsatz der “Keyman” – Police ist der Beitrag zunächst auf 12 Jahre kalkuliert, weil hier nur sehr geringe Rückkaufswerte gebildet werden, daher müsste nichts oder nur ein sehr geringer Betrag am Ende der Laufzeit in der Bilanz aktiviert werden. Allerdings kann der Vertrag nach Ablauf von 12 Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung fortgeführt werden.
Scheidet die versicherte Person während der Vertragslaufzeit aus, so wird der Vertrag beendet.
Kündigung des Vertrags
Versicherungsverträge, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind, und Verträge, die aufgrund von Verlängerungsklauseln fortgesetzt werden, können von beiden Partnern zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Die Kündigungsfrist muss für beide Seiten gleich lang sein, sie darf nicht weniger als einen, höchstens aber drei Monate betragen. Der Termin der Kündigung ist das Ende der Versicherungsperiode. Ein Versicherer hat eine unwirksame Kündigung ausdrücklich zurückzuweisen, ansonsten muss diese so behandelt werden, als ob wirksam gekündigt worden ist.
Außerordentliche Kündigung
Im Schadenfall, bei einer Beitragserhöhung über 5 % oder bei Wegfall des versicherten Risikos hat der Versicherungsnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Im Schadenfall lässt sich der Vertrag vielfach binnen zwei Wochen oder innerhalb eines Monats kündigen. Jede Beitragserhöhung berechtigt zur Kündigung binnen eines Monats, wenn der Vertrag nach dem 28. Juli 1994 abgeschlossen worden ist und sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht geändert hat.
Ordentliche Kündigung
Ein- oder mehrjährige Versicherungsverträge verlängern sich meist automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden. Für Policen mit mehrjähriger Laufzeit hängt das Kündigungsrecht davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei nach dem 25. Juni 1994 unterschriebenen Mehrjahresverträgen können beide Seiten zum Ende des fünften und jedes folgenden Jahres unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist kündigen.