In Deutschland ist jeder Kfz-Halter verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Seit 1994 wird der Beitrag dieser Versicherung nicht nur nach der Motorstärke, sondern auch nach fahrzeugbezogenen und personenbezogenen Merkmalen berechnet (Fahrzeugalter, Nutzer-Alter, Fahrleistung im Jahr, Km-Stand, etc…). Damit hat jeder Fahrzeughalter die Möglichkeit, eine maßgeschneiderte Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Versichert ist Schadensersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur maximalen Versicherungssumme.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt allerdings nur fremde Schäden. Schutz für Schäden am eigenen Fahrzeug bietet nur eine Fahrzeug- (Voll- oder Teilkasko) -versicherung. Die Kfz-Versicherung wird in Kfz-Haftpflicht-, Fahrzeug- und Insassenunfallversicherung unterschieden. Nebensparten sind die Verkehrsserviceversicherung Schutzbrief) und die Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen, versichert. Im Schadensfall zahlt die Versicherung bis zur gesetzlichen Mindestdeckungssumme für:
- Personenschäden: 2.500.000 € pro geschädigte Person, aber maximal 7.500.000 €
- Sachschäden: 500.000 €
- Vermögensschäden: 50.000 €
Um Deckungslücken zu vermeiden, sollten Sie sich ausreichend versichern lassen. Die Versicherungssummen betragen dann je nach Versicherer bis zu 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei bei Personenschäden die Leistung auf 8 Mio. € je Person begrenzt ist.
Der Beitragssatz einer Haftpflichtversicherung für Segway ist einheitlich und orientiert sich an den Mofa-Prämien.
In Deutschland ist jeder Kfz-Halter verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung ist also nicht freiwillig, sondern eine Pflichtversicherung. Man darf sich aber aussuchen, bei welcher Versicherungsgesellschaft man sich versichern möchte.
In der Haftpflichtversicherung gibt es keine nennenswerten Leistungsunterschiede. Man kann sich bedenkenlos bei einer preiswerten Gesellschaft versichern. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass die Gesellschaft einen 24 Stunden Schadenservice bieten kann und für Sie telefonisch erreichbar ist.
Die Haftpflichtversicherung für Segway übernimmt Schadenersatzleistungen, die Dritten durch den Gebrauch des Kraftfahrzeuges entstanden sind. Dabei kann es sich um Personenschäden (Tod, Verletzungen), Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen) oder um Vermögensschäden handeln. Der Versicherer leistet dabei auch für Nebenkosten, die häufig bei Verkehrsunfällen auftreten wie z. B. Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständigenkosten etc.
Einschränkungen gibt es vor allem in Bezug auf den Geltungsbereich (i.d.R. gilt Versicherungsschutz innerhalb Europas, es gibt aber Unterschiede!!) und bei Fahrten ohne Führerschein bzw. unter Alkoholeinfluss.
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb sind bestimmten Fällen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Nachfolgend haben wir diejenigen Ausschlüsse aufgeführt, die aus unserer Sicht am wichtigsten sind:
- Schäden die Sie vorsätzlich verursachen
- Schäden bei Fahruntauglichkeit auf Grund des Konsums von Alkohol oder Drogen
- Schäden bei Teilnahme an Rennen
Dies ist keine abschließende Darstellung. Einzelheiten und weitere Ausschlüsse ergeben sich aus unseren beigefügten Versicherungsbedingungen in den Abschnitten A1.5 und A2.8 AKB
In der Haftpflichtversicherung empfehlen wir den Abschluss eines Vertrages mit unbegrenzten Deckungssummen. Dann laufen Sie nicht Gefahr, für große Schäden selbst gerade stehen zu müssen.
Ohne den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Kfz zugelassen werden. Das Führen eines Kfz ohne gültige Haftpflichtversicherung ist verboten. Wer es dennoch tut (z. B. wenn der Versicherungsschutz durch Nichtzahlung der Versicherungsprämie erloschen ist) muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Es gibt folgende Obliegenheiten:
- schriftliche Meldung eines Schadens innerhalb einer Woche
- Schadenminderungspflicht
- Aufklärungspflicht
- Der Versicherungsnehmer darf ohne Zustimmung des Versicherers keine Ansprüche Dritter anerkennen oder befriedigen. Macht ein Dritter Ansprüche direkt bei Ihnen geltend (mündlich oder schriftlich) müssen Sie dies dem Versicherer innerhalb einer Woche mitteilen
- Bei Diebstahl- oder Wildschäden ist die Polizei zu informieren
Einen Haftpflichtschaden melden Sie bitte schnellstmöglich per Mail an uns oder auch direkt an Ihren Versicherer. Eventuell müssen Sie noch einige Fragen zum Schadenhergang beantworten, der Rest wird dann vom Versicherer erledigt – berechtigte Schadenersatzansprüche Ihres Unfallgegners werden bezahlt und unberechtigte werden (notfalls auch vor Gericht) abgewehrt.
Tipp:
Sollten Sie Schadenformulare für Ihre Versicherungen benötigen, können Sie diese bei Clickvers.de ausfüllen oder als pdf-Datei herunterladen. Diesen Service halten wir unter “Hilfe & Service” im Bereich Schadenformulare für Sie bereit.
Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?
Der Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug, das ein Versicherungskennzeichen führen muss (z. B. Mofa, Segway), endet mit dem Ablauf des Versicherungsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr läuft vom 01. März bis Ende Februar des Folgejahres.
Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versicherungsvertrag kündigen?
Kündigung nach einem Schadenereignis:
Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach der Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir in der Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrages, wirksam werden soll.