Wir geben Ihnen über diese Produktinformation einen Kurzüberblick über die wichtigsten Punkte des PC-Schutzbriefes.
Versichert werden Notebooks und PCs und Monitore.
Entschädigung wird geleistet bei Gerätedefekten durch: Fall- oder Sturzschäden, Teile- und Bruchschäden, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Induktion und Kurzschluss, Einbruchdiebstahl/Raub (auch aus dem verschlossenen Kfz), Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Konstruktions-/ Produktions- und Materialfehler.
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, wird keine Entschädigung geleistet für: Schäden an oder durch Software oder mobile Datenträger, für Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler sowie Daten- oder Softwareverluste und für Verbrauchsmaterialien. Schäden, die unter die Gewährleistung des Herstellers oder Fachhändlers fallen. Schäden durch natürliche Abnutzung oder Verschleiß. Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen. Liegenlassen, Vergessen und Verlieren der versicherten Sache. Schäden, die durch eine bestehende Hausrat- oder Inhaltsversicherung gedeckt sind.
Höchstentschädigung / Selbstbeteiligung: Die Höchstentschädigung – Verkaufspreis abzüglich 50 Euro Selbstbeteiligung je Schadenfall – reduziert sich jährlich um 20% des Verkaufspreises.
Alle PC Anwender und Internetnutzer.
Versichert werden Notebooks und PCs mit Monitor bis zu einem Verkaufspreis von 1.500 € bzw. 3.000 € incl. Mwst..
Der Versicherer leistet Entschädigung bei Gerätedefekten durch:
- Bedienungsfehler
- Fahrlässigkeit
- Induktion und Kurzschluss
- Einbruchdiebstahl/Raub (auch aus dem verschlossenen Kfz)
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung (außer Leitungswasser)
- Konstruktions-/ Produktions- und Materialfehler
- Höhere Gewalt
Der PC-Schutzbrief hat weltweite Gültigkeit.
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für:
- Schäden an oder durch Software oder mobile Datenträger, für Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler sowie Daten- oder Softwareverluste und für Verbrauchsmaterialien
- Schäden, die unter die Gewährleistung des Herstellers oder Fachhändlers fallen
- Schäden durch natürliche Abnutzung oder Verschleiß
- Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen
- Liegenlassen, Vergessen und Verlieren der versicherten Sache
- Schäden, die durch eine bestehende Hausrat- oder Inhaltsversicherung gedeckt sind.
Die Höchstentschädigung ist gleich der Verkaufspreis abzüglich 50 € Selbstbeteiligung je Schadenfall und reduziert sich jährlich um 20% des Verkaufspreises.
Prämie:
- 6,99 € monatlich
bei einem Verkaufspreis bis 1.500,– € inkl. Mwst. - 9,99 € monatlich
bei einem Verkaufspreis bis 3.000,– € inkl. Mwst.
Die Prämie für den Schutzbrief gilt einschließlich der gesetzlichen Versicherungsteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungsteuersatzes ändert sich gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Jahresbeitrag.
Dieses Angebot gilt für Neugeräte bis zu einem Alter von 12 Monaten.
Im Interesse der Schadenverhütung hat der Versicherungsnehmer die Vorschriften und Hinweise des Herstellers zur Wartung und Pflege der Datenverarbeitungsanlage und Datenträger zu beachten, und übliche Schutzmaßnahmen gegen Computerviren vorzunehmen (beispielsweise Virenschutzprogramme).
Der Versicherungsnehmer hat eine übliche (mindestens wöchentliche) Datensicherung vorzunehmen und die Duplikate so aufzubewahren, dass sie von einem Schadenfall der Originale voraussichtlich nicht gleichzeitig betroffen werden.
Damit es im Schadenfall keine Probleme gibt, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Bei Eintritt des Versicherungsfalles muss der Versicherer unverzüglich informiert werden.
- Die Kosten müssen anhand einer Rechnung einer autorisierten Fachwerkstatt nachgewiesen werden.
- Beschädigte Teile müssen unbedingt aufbewahrt werden und sind dem Versicherer auf Verlangen auszuhändigen.
Der Versicherungsvertrag beginnt am Ersten des auf die Antragsstellung folgenden Monats. Sofern nicht im Antrag ausgeschlossen, beginnt der sofortige Schutz am Tage der Antragsstellung. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird. Der Vertrag endet automatisch nach 5 Laufzeitjahren.