Durch die Gesundheitsreform 2004 wird die private Krankenzusatzversicherung fast unentbehrlich.
Sehhilfen werden im Rahmen von Festbeträgen ab 2004 nur noch Versicherten unter 18 Jahren sowie schwer sehbeeinträchtigten Menschen bezahlt.
Die Zuzahlung im Krankenhaus beträgt zehn Euro am Tag für maximal 28 Tage.
Bei Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln müssen zehn Prozent vom Versicherten getragen werden (mindestens fünf, höchstens zehn Euro).
Heilmittel und häusliche Krankenpflege erfordern eine Zuzahlung von zehn Euro je Verordnung zuzüglich zehn Prozent der Kosten für die Anwendungen. Bei häuslicher Krankenpflege ist dies auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Ersatzlos gestrichen werden Entbindungs- und Sterbegeld. Taxifahrten zu ambulanten Behandlungen werden nur noch in Ausnahmefällen erstattet. Für künstliche Befruchtungen gilt eine Eigenbeteiligung von 50 Prozent. Rezeptfreie Medikamente zahlt die Kasse bei Personen, die älter als zwölf Jahre sind, von Ausnahmen abgesehen nicht mehr.
Zahnersatz müssen GKV-Mitglieder von 2005 an eigenständig absichern und ohne Zuschuss durch Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger allein bezahlen. Das von der siebten Krankheitswoche an zu zahlende Krankengeld müssen GKV- Mitglieder von 2006 an allein (ohne Arbeitgeberzuschuss) bezahlen. Dafür wird ein Sonderbeitrag von 0,5 Prozent des Bruttoinkommens fällig. Generell gilt bei einer Zusatzversicherung, dass der private Versicherer die Kostendifferenz zwischen dem gesetzlichen Schutz und der höher versicherten Leistung übernimmt. In einigen Fällen werden sogar die kompletten Kosten übernommen, da hier bei der gesetzlichen Krankenkasse keine Leistung vorgesehen ist (z. B. Heilpraktiker).
Leistungsübersicht (eine Auswahl)
- zusätzliche Leistungen bei Zahnersatz
- zusätzliche Brillenleistungen
- Leistungen bei weiteren Hilfsmitteln
- Heilbehandlungen durch Heilpraktiker
- Kurleistungen
- Unterbringung im 2-Bettzimmer im Krankenhaus
- Unterbringung im 1-Bettzimmer im Krankenhaus
- Krankenhaustagegeld
- Krankentagegeld
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Leistung von Privatärzten
- modernste, auch teure Behandlungsmethoden
- freie Krankenhauswahl
- Pflegetagegeld
- Psychotherapie
und vieles mehr wird von den privaten Krankenversicherern angeboten. Die Leistungszusammenstellung kann jedes Unternehmen selbst treffen, so dass je nach persönlichem Absicherungsbedürfnissen nahezu alle Wünsche umgesetzt werden können. Selten jedoch beschränkt nur auf die individuelle Schwerpunktlegung.
Mit der Krankenzusatzversicherung kann ein gesetzlich Versicherter seinen Versicherungsschutz an die Leistungen der privaten Krankenversicherung anpassen.
Für alle Senioren ab Alter 66 bieten wir auch eine private Krankenzusatzversicherung mit Heilpraktikerleistung an.
TIPP:
Kassenleistungen zukunftssicher mit privaten Ergänzungsschutz kombinieren, um nicht eines Tages vor unfinanzierbaren Folgen stehen zu müssen, wenn ein privater Ergänzungsschutz aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Sie als Versicherungsnehmer(-in) und versicherte Person sind gemäß Ihrem individuellen Versicherungsschutz abgesichert.
Einzelne Leistungsbausteine
Unterbringung im Zweibettzimmer oder Einbettzimmer im Krankenhaus
Bei diesem klassischen Zusatztarif werden folgende Leistungen erbracht:
- Mehrkosten der privatärztlichen Behandlung (Chefarzt) im Gegensatz zum gerade diensthabenden Arzt
- Mehrkosten für die Unterbringung im Zwei- bzw. Einbettzimmer(je nach Tarif)
- gesondert berechnete Kosten für Verpflegung, Telefon, Radio, TV und Sanitärzelle
- modernste, auch teure Behandlungsmethoden
- freie Wahl des Krankenhauses
- zusätzliches Krankenhaustagegeld bei Nichtinanspruchnahme von versicherten Leistungen
- Transport im Krankenwagen und/oder Rettungshubschrauber
FAZIT:
Als Privatpatient genießen Sie alle Vorzüge, die eine schnelle Genesung erleichtern. Sie können sich vom Arzt Ihres Vertrauens oder einem empfohlenen Spezialisten behandeln lassen. Der Anspruch auf eine Einbett- bzw. Zweibettunterbringung wird ergänzt durch individuelle Betreuung. Diese Leistungen gibt es als Einzeltarife (Einbettzimmer / Zweibettzimmer) oder als Mischtarife (Einbett- oder Zweibettzimmer)
Leistungskürzungen/Mehrkosten für GKV – Versicherte:
Höhere und mehr Zuzahlungen
Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10 % erhoben, mindestens jedoch fünf Euro, höchstens zehn Euro.
Wegfall Leistungsanspruch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Im Regelfall werden die Kosten hierfür nicht mehr übernommen.
Wegfall diverser Leistungen
Entbindungsgeld, Sterbegeld, Leistungen bei Sterilisation sowie Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung entfallen.
Höhere Beiträge auf Versorgungsbezüge und Alterseinkommen
Versorgungsbezüge und Alterseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von pflichtversicherten Rentnern werden künftig mit dem vollen Beitragssatz belegt, somit eine deutliche stärkere Beitragsbelastung der Rentner.
Umfinanzierung versicherungsfremder Leistungen
Mutterschaftsgeld, Haushaltshilfe oder Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes werden künftig aus Steuermitteln finanziert.
Auswirkungen auf die Beihilfe
Wichtig für Beamte: Alle Belastungen müssen in die jeweiligen Beihilferegelungen eingearbeitet werden.
Ambulante Private – Zusatzversicherung
Bei diesen durchaus preisgünstigen Zusatztarifen können folgende Leistungen erbracht werden:
Heilpraktiker
keine Leistungen mehr – auch selten verhandelbar mit der GKV
Private ambulante Zusatzversicherung – auf Tarif achten (GeBÜH)
Zusätzliche Leistungen bei Heilbehandlungen durch Heilpraktiker.
Kurleistungen
(mitunter auch über separate Kurversicherungen) absicherbar – hier sind drastische Sparmaßnahmen gesetzlicherseits vorgesehen.
Zahnersatz
Ab 2005 wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgegliedert; dieser muss dann separat versichert werden (Pflichtversicherung). Sowohl die GKV als auch die private Krankenversicherung (PKV) können einen entsprechenden Versicherungsschutz anbieten. Ein Arbeitgeberzuschuss ist nicht vorgesehen.
Private Zahn-Zusatzversicherung
zusätzliche Leistungen bei Zahnersatz (von zusätzlichen 20 % – 40 % der Kosten bzw. auf insgesamt 80 % / 90 % der Kosten für Zahnersatz, in den ersten Jahren gelten häufig Leistungshöchstgrenzen).
Brillen/Sehhilfen
Wegfall Leistungsanspruch Brillen/Kontaktlinsen
Sehhilfen gibt es nur noch bis zum 18. Lebensjahr oder bei einer schweren Sehbehinderung.
Private Absicherung für Brillen und Kontaktlinsen
zusätzliche Brillenleistungen – von Versicherer zu Versicherer verschieden. Leistungen alle 2 – 3 Jahre zwischen 100 € bis 160 €. Bei Dioptrin-Verändungen von mehr als 0,5 bis 0,8 Anrecht auf frühere Leistung für Gläser.
Auslandsreisekrankenversicherung
(weltweit, zeitlich begrenzt/unbegrenzt, inklusive des medizinisch notwendigen Rücktransports oder der Überführung im Todesfall)
(auch ausschließliche Auslandsreisekrankenversicherung – sehr preiswert und z. B. als Jahrespolice sehr zu empfehlen)
Private Absicherung für Psychotherapie
zusätzliche Leistungen für Psychotherapie (sehr wenige Privatanbieter)
Private Absicherung für Heil- und Hilfsmittel
zusätzliche Leistungen bei weiteren Hilfsmitteln, Heilmitteln
Krankentagegeld
Beitragstragung bei Arbeitnehmern
Die paritätische Beitragstragung entfällt. Künftig tragen Arbeitnehmer das Krankengeld durch einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,5 % alleine.
Private Krankentagegeld-Zusatzversicherung
Bei diesem Zusatztarif können Sie die in der Regel nach sechs Wochen (Lohnfortzahlung des Arbeitgebers) entstehende Differenz zu Ihrem gewöhnlichen Nettoeinkommen schließen.
Achtung, Ausnahmen!
Kein Tagegeld wird gezahlt, wenn alkoholbedingte Unfälle oder Krankheiten vorliegen. Auch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht in Zusammenhang mit Schwangerschaft, Entbindung und Mutterschutzwochen. Die Krankentagegeldabsicherung hat in der Regel nur Gültigkeit innerhalb Deutschlands.
Stationäre Behandlungen
Höhere Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Anstieg auf zehn Euro pro Krankenhaustag bis zum 28. Tag pro Jahr, also maximal 280 Euro p.a..
Private Krankenhaustagegeld- Zusatzversicherung
Mit diesem Zusatztarif können Sie die eventuell entstehenden höheren Ausgaben während eines Krankenhausaufenthaltes ausgleichen.
Zu denken wäre dabei zum Beispiel an die Aufwendungen zur Kinderbetreuung, Versorgung des Haushaltes, der Selbstbehalt im Krankenhaus und nicht zuletzt die Kosten Ihrer Angehörigen für die Krankenhausbesuche. Das versicherte Krankenhaustagegeld steht Ihnen zur freien Verfügung und ist steuerfrei.
Achtung, Ausnahmen!
Kein Krankenhaustagegeld wird gezahlt u.a. bei Entziehungsmaßnahmen, vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfällen, bei Kuraufenthalten und bei Pflegebedürftigkeit.
Pflegetagegeld
Mit diesem Zusatztarif können Sie sich im Pflegefall finanziell absichern. Mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung 1995 sind zwar große Kostenentlastungen vorgenommen worden, doch leider sind auch diese bei weitem noch nicht ausreichend. So kostet ein stationärer Pflegeplatz durchschnittlich 2500-3000 € im Monat, wovon etwa 1.200 € auf die reinen Pflegekosten entfallen und von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden. Die verbleibenden 1.300 – 1.800 € für Verpflegung, Unterkunft etc. dagegen müssen vom Pflegebedürftigen aufgebracht werden.
Da die privaten Zusatztarife von Versicherer zu Versicherer ver-schiedene Leistungen beinhalten, müssen Sie bei Abschluss einer Zusatzversicherung genau auf die Ausschlüsse achten.
Hier helfen wir Ihnen gerne und stehen Ihnen mit Rat, Tat und Tipps zur Seite.
Nicht versicherbare Personen sind:
Schwerstkranke und chronisch Erkrankte.
TIPP:
Sprechen Sie uns aber auch hierauf an, da die Annahmepolitik der Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich sein kann.
Und wie viel werden Sie dafür eigentlich im Jahr ausgeben müssen?
Diese Fragen sind auch auf dem Gebiet der Krankenzusatz- versicherung äußerst schwierig zu beantworten, da sich die Prämien nach verschiedenen Kriterien richten.
Der Beitrag richtet sich nach:
- dem Geschlecht
- dem Eintrittsalter
- dem Gesundheitszustand
(Normalbeiträge über Zuschläge bis hin zur Ablehnung des Versicherungsschutzes)
- und nicht zuletzt natürlich nach dem Umfang der Leistungen
(Mitunter werden einige Tarife nur im Paket verkauft).
Anzeigepflicht
Sie sind beim Abschluss, bei einer Änderung oder einer Wiederherstellung eines Krankenzusatzvertrages dazu verpflichtet, Ihren derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu schildern.
Verschweigen Sie gravierende Krankheiten oder geben Sie diese nicht richtig an, dann spricht der Fachmann von „einer Verletzung der Anzeigepflicht“. Ist eine solche nachzuweisen, so kann das Versicherungsunternehmen innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss, bzw. nach Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages – bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von fünf Jahren, von diesem zurücktreten.
Sie müssen Ihre private Zusatzversicherung in Anspruch nehmen?
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es Sinn macht, sich für manche Behandlungsarten (Heilpraktikerleistungen, Zahnersatz) im Vorwege mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen und sich eine Kostendeckung einzuholen.
Ist dies geschehen, können Sie die entsprechende Behandlung durchführen lassen. Der Behandelnde stellt eine Rechnung an Sie aus, die Sie dann beim Versicherer einreichen. Dieser überweist Ihnen dann den Ihnen zustehenden Rechnungsbetrag auf Ihr Konto.
TIPP:
Bitte kontaktieren Sie immer uns, falls Sie sich nicht sicher sind, ob die entsprechende Behandlungsmethode, die Sie in Anspruch nehmen wollen, auch versichert ist. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kündigung zum Ablauf
Der Vertrag ist bis spätestens drei Monate vor Ablauf zu kündigen, sonst verlängert er sich um ein Jahr. Er kann dann wieder zum neuen Ablauf drei Monate vorher gekündigt werden.
Kündigung nach Beitragsanpassung
Wenn die Beiträge erhöht werden (mindestens 4 %), ohne dass sich der Versicherungsumfang erweitert, kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung (frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird) gekündigt werden.