Die Risikolebensversicherung ist die günstigste Form der Hinterbliebenenversorgung. Sie lässt sich auch zur Absicherung von Bank- und Bauspardarlehen oder sonstigen Verpflichtungen verwenden. Sie dient besonders der finanziellen Sicherung der Zukunft des Partners und der Kinder, im Falle des Ablebens eines Familienernährers. Insofern ist es sinnvoll, dass sich beide Partner gegenseitig gegen den Todesfall absichern. Das ist gleichzeitig in einer Police entsprechend günstiger.
Die Versicherungsleistung wird nur fällig, sofern eine versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt.
Wir geben Ihnen über diese Produktinformation einen Kurzüberblick über die wichtigsten Punkte in der Risikolebensversicherung
- wichtigste und zugleich preisgünstigste Form der Hinterbliebenenversorgung.
- Absicherung von Bank- und Bauspardarlehen
- Nicht zu verwechseln mit der teuren und oft unsinnigen Kapitallebensversicherung
- Besonders geeignet für junge Eltern, (Ehe-)paare, zur Kreditabsicherung (z.B. nach einem Hausbau) und für Schlüsselfunktionäre in Unternehmen
- Versichert ist der Todesfall innerhalb der Vertragslaufzeit, egal ob durch Unfall oder Krankheit
- Nicht versichert ist der Tod, verursacht durch Teilnahme an Kriegen, und Selbstmord innerhalb der ersten drei Vertragsjahre.
- Die Versicherungssumme und die Laufzeit sind frei wählbar. Empfohlen wird eine Summe in Höhe des 4-5 fachen Jahresgehaltes der versicherten Person, bei Kreditabsicherung die Höhe des Darlehens. Die Laufzeit sollte den individuellen Verhältnissen angepasst werden (z.B. Restlaufzeit der Hypothek, Alter der Kinder etc.)
Die Risikolebensversicherung eignet sich besonders für spezielle Gruppen, wie beispielsweise:
Junge Eltern, Selbständige, (Ehe-)paare, zukünftige Bauherren.
Je nachdem, zu welcher Gruppe Sie sich zählen, sollten Sie Ihr Versicherungsportfolio überprüfen.
Hinweis:
Es gibt Verträge, bei welchen Sie die Möglichkeit haben, innerhalb von 10 bis 20 Jahren ein Umtauschrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung geltend zu machen. Hier ist es möglich, die Police in eine kapitalbildende Lebensversicherung umzuwandeln. Wir beraten Sie gerne, ob dies auch für Sie interessant sein kann.
Allein der Todesfall der versicherten Person während der Vertragslaufzeit ist versichert. Hierbei ist nicht relevant, ob der Tod infolge Krankheit oder Unfall eintrat.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Tod, welcher im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, sofern es sich nicht um einen beruflich bedingten Aufenthalt im Ausland handelt und der Versicherte nicht aktiv an den kriegerischen Ereignissen beteiligt war.
Außerdem vom Versicherungsschutz ausgenommen ist Selbsttötung innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre.
Die Versicherungssumme kann je nach Ihrem persönlichen Bedarf frei gewählt werden. Eine realistische Höhe ist ein 4-faches Jahresgehalt. Die Höchstversicherungssumme ist im Regelfall unbegrenzt, sofern eine ärztliche Untersuchung vorgenommen wird.
Damit es keine Probleme gibt, müssen Sie einige Verhaltensregeln (im Versicherungschinesisch „Obliegenheiten“ genannt) beachten:
Der Antragsteller muss alle im Antragsformular gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Unzutreffende oder unvollständige Angaben berechtigen den Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag.
Verletzen Sie eine oder mehrere dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, die Verletzung war weder vorsätzlich noch grob fahrlässig. Bei grober Fahrlässigkeit verlieren Sie den Schutz auch nur dann, wenn die Verletzung weder Einfluss auf die Feststellung des Leistungsfalles noch auf die Bemessung der Leistung gehabt hat.
Im Todesfall ist der der Versicherer sofort zu benachrichtigen. Bitte denken Sie daran, den Versicherungsschein im Original, zusammen mit der Sterbeurkunde und ggf. den Nachweis der letzten Beitragszahlung einzureichen.
Die Laufzeit Ihres Vertrages legen Sie bei Abschluss Ihres Versicherungsvertrages fest. Diese Laufzeit sollte auf Ihren Bedarf abgestimmt sein und die Lebensphasen beachten.
Jeder Versicherungsvertrag ist kraft Gesetz mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Ansonsten erfolgt eine automatische Beendigung durch Vertragsablauf.