Die Rürup Rente ist eine so genannte Leibrente analog der gesetzlichen Altersrente und wird ab Altersrentenbeginn monatlich lebenslang gezahlt.
Sie darf nicht vererbt, beliehen, übertragen, veräußert oder kapitalisiert werden und ist damit ausschließlich als Versorgungsinstrument verwendbar.
Zusatzversicherungen (Hinterbliebenenversorgung, Berufsunfähigkeitsabsicherung) können eingeschlossen werden.
Leistungen im Todesfall dürfen lediglich in Form einer Rente an den Ehepartner und an kindergeldberechtigte Kinder erbracht werden.
Bis zum Jahre 2039 wird die Rüruprente aufgrund von Übergangsvorschriften aber nur teilweise steuerlich erfasst. Der Besteuerungsanteil der Rente hängt vom Kalenderjahr des erstmaligen Rentenbezugs ab.
Im Jahre 2013 sind dies 66%
Dieser Prozentsatz steigt bis 2020 jährlich um 2% und ab 2020 weiter um jeweils 1%. so dass erst ab 2040 eine 100%-ige Versteuerung erreicht wird.
Der steuerfreie Anteil der Rente ist lebenslang festgeschrieben. Im Beispiel eines Rentenbezugs im Jahre 2013 bleiben also 36% der anfänglichen Rente steuerfrei, bei erstmaligem Rentenbezug im Jahre 2020 noch 20%.
Die Rürup Rente müssen Sie wie die gesetzliche Rente versteuern und auch die Auszahlungen sind künftig im gleichem Maße steuerpflichtig wie bei der gesetzlichen Rente.
Die Ansparungen der Rürup Rente gelten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch nicht als “verwertbares” Vermögen, weil sie nicht vor dem Ruhestand ausgezahlt werden dürfen und können deshalb nicht gepfändet werden. Das bedeutet, auch hier werden die laufenden Beiträge und das angesammelte Kapital nicht zum neuen Arbeitslosengeld II angerechnet.
Sie können die Beiträge zur Rürup Rente als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Ledige (Verheiratete) können bis zu € 24.000,00 (€ 48.000,00) absetzen.
2013 werden 76% der Aufwendungen max. € 14.000,00 (€ 28.000,00) zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk anerkannt.
In den Folgejahren steigt der Prozentsatz jährlich um 2% bis 2025 die Beiträge in voller Höhe geltend gemacht werden können.
Das Besondere an der Rürup Rente:
Für Selbstständige:
Erstmals haben Sie als Selbstständiger die Möglichkeit, Beiträge für eine private Rentenversicherung von der Steuer abzusetzen. Denn die Riester Rente oder Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge können Sie nicht nutzen und zudem können Sie die Beiträge der klassischen Renten- oder Kapital-Lebensversicherung ab 2005 nicht mehr steuerlich geltend machen.
Für Arbeitnehmer:
Für Sie als Arbeitnehmer kann die Rürup Rente als Ergänzung dienen, dabei ist zu bedenken, dass zu diesen Vorsorgeaufwendungen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen.
Sie als Versicherungsnehmer-/in und gleichzeitig als versicherte Person haben Anspruch auf die Leistungen Ihres Vertrages.
In Ihren Vertrag können Sie noch zusätzlich vereinbaren:
– Hinterbliebenenversorgung für Ihren Ehepartner-/in
– Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Leistungseinschränkungen im klassischen Sinn sind bei der Rürup-Rente nicht gegeben.
Sollten Sie jedoch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BU) mit einschließen wollen, dann haben Sie Gesundheitsfragen zu beantworten.
Tipp:
Rürup-Versicherungen werden als klassische Rentenversicherung – mit Varianten der Überschussbeteiligung – oder fondsgebunden angeboten.
Holen Sie sich bei verschiedenen Versicherern Angebote zu Ihrer Rürup-Rente ein. Abgesehen von den Unterschieden in den Garantieleistungen der Versicherer gibt es verschiedene Produktvarianten auf dem Markt, die für Sie durchaus interessant sein können. Wir beraten Sie gerne!
Haben Sie bereits vorschnell einen Rürup-Vertrag abgeschlossen, haben Sie die Möglichkeit nach dem Widerspruchsrecht gem. § 8 VVG dem Vertrag zu widersprechen.
Die Rüruprente ist eine reine Rentenversicherung mit einer fiktiven Kapitalsumme.
Sie besteht aus einem garantierten Teil, der mit einem festen Rechnungszins von 1,75% kalkuliert und einer Gewinnbeteiligung, die allerdings nicht garantiert ist. Alternativ zu dieser klassischen Form können auch Fondsvarianten gewählt werden.
Außerdem entscheiden die Beitragshöhe. Laufzeit, hier: mindestens Endalter 62, zusätzliche Hinterbliebenenversorgung und die Rentengarantiezeit über die Höhe der Leistungen
Die vereinbarte Leistung erbringt der Versicherer erst bei Vorlage des Versicherungsscheines.
Üblicherweise verlangen die Versicherer vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung auch ein amtliches Zeugnis darüber, dass der Versicherte noch lebt – diese Kosten werden i.d.R. von der Versicherungsgesellschaft getragen.
Im Erlebensfall werden Sie spätestens drei Monate vor Ablauf Ihres Vertrages von Ihrem Versicherer angeschrieben und Sie geben Ihre Kontonummer an. Dorthin wird dann Ihre monatliche Rente überwiesen.
Falls Sie vor Ablauf des Vertrages sterben sollten, ist dies durch Ihre Hinterbliebenen dem Versicherer in jedem Fall unverzüglich anzuzeigen.
Soweit Sie eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart haben, verlangen die Versicherer ein ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt haben.
Nach Ablauf der Aufschubphase bzw. bei Erreichen der Rentenbezugsphase (vertraglich vereinbarte Laufzeit des Vertrages- mindestens Endalter 62) zahlt der Versicherer die vereinbarte Leistung in Form einer Leibrente an Sie aus. Der Anspruch der Leistungen erlischt bei Ihrem vorzeitigen Tod, es sei denn, Sie haben eine Hinterbliebenenzusatzversicherung vereinbart.
Kündigung:
Eine vorzeitige Kündigung Ihres Rürup Vertrages und Auszahlung der Summe ist nicht möglich. Lediglich die Beitragsfreistellung des Vertrages ist möglich.