Ein Todesfall kann in Zukunft leicht zu einem erheblichen finanziellen Problem für Ihre Familie werden. In der schweren Lebenssituation kommen dann zum Verlust des geliebten Menschen oft noch finanzielle Nöte hinzu.
Aber eine würdevolle Bestattung darf nicht an finanziellen Engpässen scheitern.
Sind keine nahen Angehörige mehr vorhanden, muss zwar der Staat beziehungsweise das Sozialamt einspringen, doch hier wird gewaltig eingespart. Wünsche können dann nicht geäußert werden, ein Sozialbegräbnis eben.
Wenn noch Angehörige vorhanden sind, so müssen diese, sofern sie über geeignete Mittel verfügen, alle Bestattungskosten tragen; sie sind immer bestattungspflichtig.
Um nicht auf eine würdevolle Bestattung verzichten zu müssen oder die Hinterbliebenen mit einer finanziellen Hürde zu belasten, können auch Sie rechtzeitig mit einer Sterbegeld-Versicherung vorsorgen.
Je nach Region und Umfang kostet eine Bestattung zwischen 3.000 und 12.000 Euro.
Die Sterbegeldversicherung kann von jeder Person beantragt werden.
Da es bei der Antragsstellung keine Gesundheitsprüfung gibt, kann die Sterbegeldversicherung daher auch von kranken Personen beantragt werden.
Ein Antrag auf eine Sterbegeldversicherung kann bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres gestellt werden.
Personen, die das vollendete 85. Lebensjahr erreicht haben, können nicht mehr versichert werden.
Sie haben die Möglichkeiten, zwischen einer Versicherungssumme von
- 2.500 €
- 7.500 €
- 10.000 €
- oder 12.500 €
Ihre Vorsorge zu treffen.
TIPP:
Durchschnittlich werden von den Bundesbürgern ca. 5.000 € für eine Beisetzung ausgegeben. Oftmals entstehen auch noch zusätzliche Aufwendungen für die Regelung der Grabpflege.
Eine Versicherungssumme von mindestens 5.000 Euro ist daher unbedingt zu empfehlen.
Wünschen Sie eine aufwändigere Bestattung, sollten Sie eine höhere Versicherungssumme wählen.
Ihre Hinterbliebenen sollten uns binnen sieben Tagen über den Sterbefall informieren und uns umgehend die Unterlagen:
- Original Versicherungsschein
- Nachweis der letzten Beitragszahlung
- Sterbeurkunde
- Nachweis der Bezugsberechtigung
zukommen lassen.
TIPP:
Ihre Angehörigen sollten uns bitte anrufen! Wir geben dann gerne persönlich dieAuskunft, was wir von Ihnen benötigen und was wir für Sie erledigen können!
Wir sollten in einem Todesfall umgehend informiert werden. Um schnellstmöglich die Versicherungsleistung auszahlen zu können, benötigen wir den Originalversicherungsschein und die Sterbeurkunde sowie die Legitimation der bezugsberechtigten Person.
Die in der Versicherungsurkunde genannte bezugsberechtigte Person erhält die vereinbarte Todesfallsumme zuzüglich der erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt.
Die bezugsberechtigte Person kann von Ihnen frei gewählt werden. Wird keine bezugsberechtigte Person angegeben, erhalten Ihre Erben die entsprechende Versicherungsleistung.
Wenn Sie bereits mit einem Bestattungsunternehmen eine Einigung getroffen haben, können Sie auch das Bestattungsunternehmen als Bezugsberechtigten einsetzen.
Grundsätzlich kann der Vertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ganz oder teilweise aufgelöst werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei unterjähriger Zahlungsweise kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Zahlungsabschnittes, frühestens aber zum Ende des ersten Versicherungsjahres vorgenommen werden.