Eine TK ist eine Versicherung, die Schadenfälle abdeckt. Vor allem sind dies Diebstahl- Brand-Sturmschäden sowie Schäden aus dem Zusammenstoß mit Haarwild.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt die Reparaturkosten für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch o.a. Gefahren entstehen.
Eine Fahrzeug (Kasko-)versicherung ist freiwillig. Hier gibt es auch zum Teil erhebliche Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Versicherern. Achten Sie daher in der Kaskoversicherung vor der Auswahl eines Versicherungsunternehmens auf den Umfang in Bezug auf die folgenden Punkte:
- Neuwertentschädigung
- Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
Die Teilkaskoversicherung zahlt die Reparaturkosten für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch oder Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind.
Die Teilkaskoversicherung schützt vor folgenden Gefahren:
- Elementarschäden (Feuer, Sturm, Hagel, Überschwemmung)
- Diebstahl des gesamten Fahrzeugs oder einzelner Teile
- Wildunfall
Einschränkungen gibt es vor allem in Bezug auf den Geltungsbereich (i.d.R. gilt Versicherungsschutz innerhalb Europas, es gibt aber Unterschiede!!) und bei Fahrten ohne Führerschein bzw. unter Alkoholeinfluss.
In der Kaskoversicherung ist der Versicherer auch bei „grober Fahrlässigkeit“ leistungsfrei. Unter grober Fahrlässigkeit versteht man z. B. das Überfahren einer roten Ampel, die Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder das telefonieren mit Handys am Steuer. Dies ist ein sehr wichtiger Punkt!
Weiterhin bleiben ausgeschlossen:
- Ansprüche aufgrund vorsätzlicher Vergehen
- Unfälle bei der Verübung von Straftaten
- Rein vertragliche Haftpflichtansprüche
- Eigenschäden
In den Kaskoversicherungen gibt es keine expliziten Versicherungssummen. Hier leistet der Versicherer die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Tipp:
Sollten Sie Schadenformulare für Ihre Versicherungen benötigen, können Sie diese bei Clickvers.de ausfüllen oder als pdf-Datei herunterladen. Diesen Service halten wir unter „Hilfe & Service“ für Sie bereit.
Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, die ein Versicherter einhalten muss. Tut er dies nicht, steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel. Es gibt folgende Obliegenheiten:
- schriftliche Meldung eines Schadens innerhalb einer Woche
- Schadenminderungspflicht
- Aufklärungspflicht
- Der Versicherungsnehmer darf ohne Zustimmung des Versicherers keine Ansprüche Dritter anerkennen oder befriedigen. Macht ein Dritter Ansprüche direkt bei Ihnen geltend (mündlich oder schriftlich) müssen Sie dies dem Versicherer innerhalb einer Woche mitteilen.
- Bei Diebstahl- oder Wildschäden ist die Polizei zu informieren
Was ist zu tun im Schadenfall?
Im Kaskoschadenfall erfolgt die Meldung per Mail an uns oder den Versicherer.
Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
Bei allen Versicherungsarten:
Anzeigepflicht
Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde in Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies und den Fortgang des Verfahrens (z. B. Strafbefehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich anzuzeigen, auch wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben.
Aufklärungspflicht
Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadenereignisses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Sie haben unsere, für die Aufklärung des Schadenereignisses erforderlichen, Weisungen zu befolgen.
Schadenminderungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach Möglichkeiten für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zumutbar, zu befolgen.
Zusätzlich in der Kaskoversicherung
Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahrzeuges
Bei Entwendung des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder Fahrzeugzubehör sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich in Schriftform anzuzeigen. Ihre Schadenmeldung muss von Ihnen unterschrieben sein.
Einholung unserer Weisung
Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder Fahrzeugzubehör haben Sie unsere Weisung einzuholen, soweit die Umstände dies gestatten, und dieses zu befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist.
Anzeige bei der Polizei
Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden den Betrag von 500 EURO, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.
Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?
Der Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug, das ein Versicherungskennzeichen führen muss (z. B. Mofa), endet mit dem Ablauf des Versicherungsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr läuft vom 01. März bis Ende Februar des Folgejahres.
Nach Unfall kündigen.
Der Ausstieg aus der Versicherung ist nach einem Schaden immer möglich. Hier hat man ebenfalls einen Monat Kündigungsfrist.