Die gesetzlichen Unfallversicherungen wie z.B. die Berufsgenossenschaften, die Schülerunfallversicherung etc. bieten nur einen Grundschutz. Zum einen ist die Höhe der Leistung in fast allen Fällen unzureichend, zum anderen greifen die gesetzlichen Versicherungen nicht bei Freizeitunfällen wie Sportunfällen oder Unfällen im Haushalt und während des Urlaubs.
Private Unfallversicherungen werden nach den versicherten Personengruppen unterschieden:
- Einzelunfallversicherung (eine einzelne Person ist versichert)
- Familienunfallversicherung
- Kinderunfallversicherung
- Gruppenunfallversicherung
Zunächst wäre aber erst einmal zu klären, was überhaupt ein Unfall nach den gesetzlichen Bestimmungen ist.
“Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.”
Das heißt, Ereignisse die durch normalen Verschleiß wie beispielsweise einer Berufskrankheit oder Alterserscheinungen entstehen, sind nicht versichert. Sie haben aber die Möglichkeit die krankheitsbedingten Fälle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit über eine andere Versicherungssparte einzudecken.
In der Unfallversicherung ist im allgemeinen die Invaliditätssumme als der herausragende Kern zu nennen. Diese Invaliditätssumme sollten Sie möglichst hoch ansetzen, und wenn überhaupt nötig nur mit geringer Progression ausstatten. Bedenken Sie, daß bereits ein geringer Invaliditätsgrad zu einer massiven Behinderung und ggf. zu einer Aufgabe des ausgeübten Berufes führen kann.
Selbstverständlich ist es auch möglich, sogenannte Nebenleistungen wie Unfalltagegeld oder Krankenhaustagegeld zu integrieren, einige dieser Nebenleistungen können Sie aber über andere Versicherungssparten besser decken.
Nachfolgend geben wir Ihnen über diese Produktinformation einen Kurzüberblick über die wichtigsten Punkte in der Unfallversicherung.
- Die Unfallversicherung kann nach Ihren individuellen Bedürfnissen ausgestaltet werden.
- Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr.
- Versicherbar sind zunächst alle Personen mit Ausnahme der aufgeführten Personenkreise. Nicht versicherbar sind Personen mit Nervenkrankheiten, bereits Pflegebedürftige, geistig Behinderte, Gebrechliche, Kurzsichtige (mehr als acht Dioptrin). Im Zweifelsfall nehmen Sie per e-Mail mit uns Kontakt auf (s. Hilfe ) und vermerken Sie die Diagnose Ihrer Krankheit. Wir prüfen dann die Versicherbarkeit für Sie.
- Zweck der privaten Unfallversicherung ist es, die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls, den Sie oder Ihre Lieben hoffentlich nie erleiden, abzufangen oder zumindest zu mildern.
- Die Leistungen der Unfallversicherung sollen insbesondere dazu dienen, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und/oder Einkommensverluste und Einbußen an Lebensqualität auszugleichen.
- Kernstück der Versicherungsleistungen ist die Invaliditätsleistung, deren Höhe sich in der Regel nach der Gliedertaxe bemißt. In der Gliedertaxe ist genau festgelegt, welchen prozentualen Anteil die Verletzung an der versicherten Summe hat.
- Zusätzlich zur Invaliditätssumme können u.a. vereinbart werden: Todesfalleistung, Übergangsleistung, Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Bergungskosten, Kurkostenbeihilfe, Schmerzensgeld, Unfallrente, Sofortleistung, Rettungsflug, Kosmetische Operation
- Eine private Unfallversicherung kann für jede Person, beginnend mit der Geburt, abgeschlossen werden.
- Nicht versicherbar sind Pflegebedürftige und Geisteskranke, sowie Personen über 70 Jahre. Sie können also frei wählen, ob nur Sie alleine, Ihr Partner oder Ihre Kinder mitversichert werden sollen.
- Der Versicherungsschutz umfaßt Unfälle, die sich während der Wirksamkeit des Vertrages in der ganzen Welt und rund um die Uhr ereignen. Einschränkungen gibt es daher, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften, nicht.
Die wirtschaftlichen Folgen eines schweren Unfalls sind existenzbedrohend und wichtig für viele Gruppen wie beispielsweise:
Junge Eltern, Kinder, Singles, Selbständige, (Ehe-)paare, Auszubildende, Studenten und Schüler.
Je nachdem, zu welcher Gruppe Sie sich zählen, sollten Sie Ihr Versicherungsportfolio überprüfen.
Zweck der privaten Unfallversicherung ist es, die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls, den Sie oder Ihre Lieben hoffentlich nie erleiden, abzufangen oder zumindest zu mildern. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen insbesondere dazu dienen, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und/oder Einkommensverluste und Einbußen an Lebensqualität auszugleichen. Im Falle einer Invalidität läßt sich so eine spezielle Ausbildung oder ständige Betreuung sowie der laufende Lebensunterhalt finanzieren.
Kernstück der Versicherungsleistungen ist die Invaliditätsleistung, deren Höhe sich in der Regel nach der Gliedertaxe bemißt. In der Gliedertaxe ist genau festgelegt, welchen prozentualen Anteil die Verletzung an der versicherten Summe hat. Es klingt vielleicht etwas komisch, aber in der UV hat z. B. ein Bein den Wert von 70% der versicherten Summe.
Zusätzlich zur Invaliditätssumme können u.a. vereinbart werden: Todesfalleistung, Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld, Bergungskosten, Kosmetische Operation.
Welche Personen sind versichert?
Eine private Unfallversicherung kann für jede Person, beginnend mit der Geburt, abgeschlossen werden. Nicht versicherbar sind Pflegebedürftige und Geisteskranke, sowie Personen über 70 Jahre. Sie können also frei wählen, ob nur Sie alleine, Ihr Partner oder Ihre Kinder mitversichert werden sollen. Das ist alles nur eine Frage der Prämie. Der Versicherungsschutz umfaßt Unfälle, die sich während der Wirksamkeit des Vertrages in der ganzen Welt und rund um die Uhr ereignen. Einschränkungen gibt es aus diesem Grund, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften, nicht.
Die nachfolgende stichwortartige Aufzählung beinhaltet einige der Abweichungen bzw. Verbesserungen im Vergleich zu den auf dem Versicherungsmarkt gängigen Unfallversicherungskonzepten:
- Mitversicherung von tauchtypischen Gesundheitsschäden
- Kosten für Dekompressionskammer
- Ertrinken, Ersticken
- Raufhändel, Schlägereien, innere Unruhen
- Rettung von Menschenleben und Sachen
- Gase und Dämpfe
- Trunkenheit, bei Kfz bis zu 1,3 o/oo
- Fahren ohne Führerschein
- Kriegsklausel
- Große Infektionsklausel
- Genereller Versicherungsschutz für Vergiftungen
- Berufsänderung mitversichert
- Verlängerung der Meldefrist (21 Monate)
- Verbesserte Gliedertaxe
- Leistungen bei Verlust der Stimme
- Erweiterte Übergangsleistung
- Verbessertes Krankenhaustagegeld
- Erhöhtes Krankenhaustagegeld (Ausland)
- Mitversicherung der erweiterten Bergungskosten einschließlich Rückholkosten
- Kosmetische Operationen einschließlich Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten
- Versorgung des Partners
- Vorsorgeversicherung für Neugeborene
- Volle Übernahme von Untersuchungskosten
- Erstattung eines Verdienstausfalles
- Verbesserte Rentenzahlung
- Änderung von Bedingungen automatisch
- Keine Beantwortung von Gesundheitsfragen
- Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit
- Beitragsfreie Mitversicherung eines Kindes im Bereich der Einzelunfallversicherung
- Kurkostenbeihilfe
- Verbesserte Gerichtsstandsklausel
- Leistungsverbesserungen durch Zusatzpaket gegen Prämienzuschlag
- Dynamisierung im Bereich der Einzelunfallversicherung (5% oder 10%) möglich
Hinweis:
Dies ist nur eine stichwortartige Übersicht. Fü:r den Versicherungsschutz maßgebend sind die exakten Versicherungsbedingungen, die wir Ihnen gerne aushändigen.
Zunächst einmal muß der “Unfallbegriff” erfüllt sein. Laut geltender Rechtsprechung liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet oder durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule sich ein Glied verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Wenn wir uns diese Definition einmal vor Augen führen, wird schnell klar, wo die Grenzen der Unfallversicherung liegen. So sind natürlich alle Schäden, die allmählich (z. Bsp. Staublunge), von innen (z. Bsp. Krankheiten) oder freiwillig (z. Bsp.Selbstverstümmelung, Schäden bei einer eingewilligten Operation) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ausgeschlossen bleiben weiterhin Unfälle, die dem Versicherten beim vorsätzlichen Versuch oder bei der Ausführung einer Straftat zustoßen; unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind (das sogenannte passive Kriegsrisiko ist versicherbar); der Versicherte als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräte wie Drachenfliegen etc.), bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeugs auszuübenden beruflichen Tätigkeit oder während der Benutzung von Raumfahrzeugen erleidet; dem Versicherten als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges während einer Fahrtveranstaltung (Autorennen einschl. Training dazu) zustoßen; durch Kernenergie oder Strahlen verursacht werden; Unfälle durch Geistes- und Bewußtseinsstörungen (auch durch Alkohol und Drogen!); Schädigungen an Bandscheiben, innere Blutungen oder Gehirnblutungen; Bauch- und Unterleibsbrüche; Infektionen; Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund.
Die Leistungshöhe (Unfallversicherungssumme) wird im Unfallversicherungsvertrag zwischen Versicherungsanbieter und Versicherungsnehmer vereinbart. Leistungseinschränkungen ergeben sich nach §8 AUB 88/§8 AUB 94, wenn bei der durch den Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung Krankheiten oder Gebrechen des Versicherungsnehmers mitgewirkt haben.
Die Bemessung der richtigen Summen hängt von vielen Faktoren ab: Besteht bereits eine Lebensversicherung mit ausreichender Todesfalleistung? Wenn ja, sollten Sie überhaupt keine Versicherungsleistung für Unfalltod wählen.
Wenn Sie aber aus gesundheitlichen Gründen keine Lebensversicherung bekommen, wählen Sie die Summe für Unfalltod so hoch, daß im Falle Ihres Ablebens die Familie alle Schulden bezahlen und anschließend sorgenfrei leben kann. Die Invaliditätssumme sollte ungefähr dem fünffachen eines Bruttojahreseinkommens entsprechen.
Besteht eine ausreichend hohe Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollte die Summe entsprechend niedriger gewählt werden. Bedenken Sie aber, daß Leistungen aus diesen Versicherungen als monatliche Renten gezahlt werden und daß nach einem schweren Unfall für z.B. bauliche Veränderungen an Haus oder Auto ein Bedarf an größeren Kapitalsummen bestehen kann.
Besteht eine Dread-Desease Police mit ausreichend hoher Kapitalzahlung bei Invalidität durch Unfall, können Sie auf eine Unfallversicherung ganz verzichten. Ansonsten sollten Sie die Differenz zu den o.g. fünf Jahresgehältern nachversichern.
Für Kinder, Studenten und Hausfrauen/Hausmänner sollte die Invaliditätssumme aufgrund der schlechten gesetzlichen Versorgung mindestens 300.000 € betragen. Verzichten Sie dafür auf teuren Schnickschnack wie Krankenhaustagegeld o.ä. Zusätzlich können u.a. vereinbart werden:
- Todesfalleistung
- Übergangsleistung
- Tagegeld
- Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
- Bergungskosten
- Kurkostenbeihilfe
- Schmerzensgeld
- Unfallrente
- Sofortleistung
- Rettungsflug
- Kosmetische Operation
Leistungsbeispiel Invalidität:
- Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Als feste Invaliditätsgrade gelten bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit die in der Tabelle angeführten Leistungen.
- Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes nach 1) angenommen.
- Werden durch den Unfall Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit nicht nach 1) oder 2) geregelt sind, so ist für diese maßgebend, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist.
- Sind durch den Unfall mehrere körperliche oder geistige Funktionen beeinträchtigt, so werden die Invaliditätsgrade, die sich ergeben, zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht angenommen.
Leistungsbeispiel Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld:
Versichertes Krankenhaustagegeld: 50 €
Krankenhaustagegeld wird kalendertäglich für unfallbedingten stationären Aufenthalt bezahlt. Für die gleiche Dauer des Aufenthalts, längstens jedoch für 100 Tage wird ein -abgestuftes- Genesungsgeld bezahlt zwar für
- für den 1. bis 10. Tag 100 %: Pro Tag 100 €
- für den 11. bis 20. Tag 50 %: Pro Tag 75 €
- für den 21. bis 100. Tag 25 %: Pro Tag 60 €
- ab 101. Tag: Pro Tag 50 €
Damit es keine Probleme im Schadensfall gibt, sind einige Verhaltensregeln (im Versicherungschinesisch “Obliegenheiten” genannt) zu beachten:
Ziehen Sie unbedingt einen Arzt zur Behandlung hinzu. Befolgen Sie dessen Anweisungen und versuchen Sie, die Unfallfolgen möglichst zu mindern. Außerdem müssen Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht gegenüber dem Versicherer entbinden. Wenn Nachfragen bestehen, müssen diese wahrheitsgemäß und schnellstmöglich beantwortet werden. Bei Streitigkeiten sind Sie verpflichtet, sich von einem Arzt untersuchen zu lassen, den der Versicherer auswählt.
Die Kosten der Untersuchung und einen eventuellen Verdienstausfall übernimmt selbstverständlich der Versicherer. Hat der Unfall den Tod einer versicherten Person zur Folge, so muß dies unbedingt innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Eine Obduktion zur Feststellung der Todesursache darf nicht verweigert werden.
Verletzen Sie eine oder mehrere dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, die Verletzung war weder vorsätzlich noch grob fahrlässig. Bei grober Fahrlässigkeit verlieren Sie den Schutz auch nur dann, wenn die Verletzung weder Einfluß auf die Feststellung des Leistungsfalles noch auf die Bemessung der Leistung gehabt hat.
Es ist passiert. Sie haben einen Schaden erlitten. Wichtig ist jetzt, dass Sie die unten beschriebenen “Obliegenheiten” nicht verletzen. Melden Sie uns jeden Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, unverzüglich. Am einfachsten nutzen Sie hierfür die Online-Meldung über das Schadenformular.
Jeder Versicherungsvertrag ist kraft Gesetz mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf kündbar.