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Weitere Informationen- Sportveranstaltungen aller Art
- Motorsportveranstaltungen » Risikofragebogen für motorsportliche Veranstaltungen (hier ausdrucken)
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- Parties und Konzerte
- Zuschauer
- Sachschäden, z. B. an Leitplanken oder gemieteten Immobilien
- sogenannte Flurschäden
Häufige Fragen zur Veranstalterhaftpflichtversicherung
Ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Seit April 2024 gilt §5d Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Veranstalter von Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten — einschließlich Rennen, Trainings, Tests, Track Days und Demonstrationen — müssen eine Motorsporthaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 7.500.000 Euro für Personenschäden nachweisen. Der Versicherungsnachweis wird bei der Veranstaltungsgenehmigung durch die zuständige Behörde geprüft.
Reicht eine Haftungsverzichtserklärung der Teilnehmer statt einer Versicherung?
Nein. Eine Haftungsverzichtserklärung ersetzt keine Haftpflichtversicherung. Veranstalter haften für Schäden im vollen Umfang — auch mit ihrem Privatvermögen. Zuschauer und unbeteiligte Dritte können ohnehin nicht durch eine solche Erklärung von Ansprüchen ausgeschlossen werden. Seit April 2024 ist die Motorsporthaftpflichtversicherung zudem gesetzliche Pflicht gemäß §5d PflVG.
Wer benötigt eine Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Benötigt wird sie von Veranstaltern öffentlicher und privater Veranstaltungen: Motorsportveranstaltungen (Rennen, Track Days, Fahrsicherheitstrainings, Tests), Golfturniere, Konzerte, Seminare, Straßenfeste, Firmenveranstaltungen und Privatveranstaltungen. Auch Streckenbetreiber, die gleichzeitig als Veranstalter auftreten, benötigen eine eigene Police.
Sind Track Days und Fahrsicherheitstrainings ebenfalls versicherungspflichtig?
Ja. Seit April 2024 gilt §5d PflVG ausdrücklich auch für Veranstaltungen ohne Wettbewerbscharakter wie Track Days, Fahrer-Trainings und Lehrgänge auf abgesperrten Geländen. Die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung der Teilnehmer greift bei solchen Veranstaltungen in der Regel nicht.
Was leistet die Versicherung als passiver Rechtsschutz?
Die Versicherung funktioniert auch als passiver Rechtsschutz: Eingehende Schadensforderungen werden geprüft und abgewehrt, wenn sie unbegründet sind. Sind Forderungen berechtigt, übernimmt die Versicherung die Zahlung. Der Veranstalter muss weder Anwälte beauftragen noch Vergleiche auf eigene Faust aushandeln.
Was ist versichert?
Versichert sind Personenschäden an Zuschauern und Dritten, Sachschäden beispielsweise an Leitplanken oder gemieteten Immobilien sowie Flurschäden. Bereits das Stolpern eines Besuchers kann durch Behandlungskosten erhebliche Schäden verursachen, die der Veranstalter ohne Versicherung selbst — auch mit Privatvermögen — tragen müsste.
Was ist nicht versichert?
Vorsatz ist generell nicht versichert. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch Zuschauer untereinander, gemietete oder geliehene Mobilien, Fahrer, Beifahrer und Bewerber in Motorsportveranstaltungen sowie Fahrzeughalter.
Welche Versicherungssummen gelten?
Die gesetzliche Mindestdeckungssumme gemäß §5d PflVG beträgt 7.500.000 Euro für Personenschäden. Für Sachschäden gilt eine Deckungssumme von 1.300.000 Euro. Für Fahrhelfer und Funktionäre kann zusätzlich eine Unfallversicherung mit 15.000 Euro im Todesfall und 30.000 Euro im Invaliditätsfall abgeschlossen werden.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Jeden Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich melden — auch Ereignisse, die erst später zu Haftpflichtansprüchen führen könnten. Keine Ansprüche auf eigene Faust anerkennen oder vorab zahlen. Die Schadenmeldung ist bei ClickVers online möglich.
Welche Obliegenheiten gelten?
Ermittlungsverfahren, Strafbefehle, Mahnbescheide und gerichtliche Schritte sind unverzüglich zu melden. Ansprüche Dritter müssen innerhalb einer Woche gemeldet werden. Schadenminderung ist Pflicht. Ohne Zustimmung des Versicherers dürfen keine Ansprüche anerkannt oder Zahlungen geleistet werden.
Wie lange läuft die Versicherung?
Tagesveranstaltungen enden mit Ablauf der Veranstaltung. Für Motorsportveranstaltungen gibt es Rahmenverträge für eine gesamte Rennserie, kündbar mit drei Monaten Frist zum Jahresende.