Im Zusammenspiel mit der Arbeitnehmersparzulage lohnen sich Vermögenswirksame Leistungen (VL) besonders.
Sie haben Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn Sie als Alleinstehender pro Jahr nicht mehr als 17.900 € zu versteuerndes Einkommen beziehen (das entspricht etwa 27.000 € bis 28.000 € Bruttoverdienst), oder als Verheirateter nicht mehr als 35.800 € zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung haben (etwa 55.000 € brutto).
Liegt Ihr Einkommen über der Sparzulagengrenze, nehmen Sie trotzdem die Vermögenswirksamen Leistungen mit und zahlen sie in einen Sparvertrag oder eine betriebliche Altersversorgung ein.
Mit Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage müssen Sie klären, ob Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen lieber in eine Unternehmensbeteiligung, sprich: Aktienfonds, einzahlen wollen oder in einen Bausparvertrag.
TIPP:
Liegt das Jahreseinkommen so hoch, dass Sie weder Arbeitnehmersparzulage noch Wohnungsbauprämie erhalten, können eventuell die im Rentenalter befindlichen (Schwieger-) Eltern einen Vertrag abschließen. Die meisten Rentner haben einen Wohnungsbauprämienanspruch, weil ihr Alterseinkommen wieder innerhalb der zulässigen Grenzen liegt.
Damit Sie als Arbeitnehmer die Chance haben, Vermögen anzusammeln, gibt es das “5. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer”. Danach wird in den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen festgelegt, wie viel Sie als Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber monatlich als “vermögenswirksame Leistungen” erhalten. Das können bis zu 40 € monatlich sein. Macht bis zu 480 € im Jahr!
Wenn Ihr Arbeitgeber VL zahlt, schließen Sie einen Vertrag über die Anlageform Ihrer Wahl ab. Der Arbeitgeber erhält eine Kopie des Vertrages und überweist die Leistungen an das Vertragsunternehmen – einschließlich des Betrages, den Sie noch freiwillig von Ihrem Lohn drauflegen, um die Sparsumme zu erhöhen.
Falls Sie einen Anspruch haben, müssen Sie als Anleger die Sparzulage jedes Jahr – mit VL-Bescheinigung – beim Finanzamt beantragen. Auf das angelegte Geld müssen Sie aber warten: Erst nach 7 Jahren überweist das Finanzamt die Zulage.
Beispiele:
Fonds:
Wenn in Fonds gespart wird, zahlt der Staat für Sparleistungen bis zu 400 € pro Jahr 18% Prämie.
Bausparvertrag:
Wenn Sie in einen Bausparvertrag einzahlen, kann dies sogar doppelt staatlich gefördert werden: Auf höchstens 470 € gibt es 9% Sparzulage = 42,30 € pro Jahr. Zusätzlich gibt es noch die Wohnungsbauprämie. Auf eine Sparleistung von maximal 512 € (Ehepaare 1024 €) gibt es dafür eine 8,8-prozentige Prämie. Die Fördergrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen) liegt für die Wohnungsbauprämie bei 25.600 € für Alleinstehende und für Verheiratete bei 51.200 €.
Betriebliche Altersvorsorge – Direktversicherung:
Bei einer Direktversicherung, zu denen die Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei eingezahlt werden, ist die Umwandlung von Vermögenswirksamen Leistungen möglich.
Voraussetzung ist – wie immer bei Entgeldumwandlung -, dass die Umwandlung tarifvertraglich zulässig ist. Da es sich bei der Umwandlung um eine arbeitsrechtliche Regelung handelt, ist diese (nur) Bestandteil des Formulars Gehaltsumwandlungsvereinbarung.
TIPP:
Wir informieren Sie gerne über entsprechende Möglichkeiten und unterbreiten Ihnen entsprechendes Angebot. Rufen Sie uns einfach an.
Sie haben keinen Anspruch auf die Vermögenswirksamen Leistungen, wenn Sie z. B. den selbstständigen oder Freiberufler Status führen.
Kein Anspruch auf den Arbeitgeberanteil der Vermögenswirksamen Leistungen besteht außerdem, wenn das Beschäftigungsverhältnis weniger als 6 Monate andauert.
Hier kommt es darauf an, für welche Form des Ansparens Sie sich entscheiden.
Wollen Sie einen Bausparvertrag besparen, wird eine entsprechende Bausparsumme ermittelt, die Ihrem Sparbeitrag entspricht.
Wie hoch sollte die Bausparsumme sein?
Die Bausparsumme muss so gewählt werden, dass mit der geplanten Ansparung der Vertrag zum gewünschten Zuteilungstermin auch zuteilungsreif ist. Ein Beispiel: Wer seine Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einem Bausparvertrag anlegen möchte, sonst aber keine weiteren Einzahlungen plant, der sollte wie folgt rechnen:
Beitrag pro Monat: 40 €
Entspricht einem Jahresbeitrag von: 480 €
Dauer der Ansparung: 6 Jahre
Ergibt ohne Verzinsung und Sparzulage ein Bausparguthaben von: 3.360 €
Soll der Vertrag nach der Ansparphase zuteilungsreif sein, muss dieses Guthaben mindestens 40 % oder 50 % der Bausparsumme ausmachen (je nach Tarif). Die Bausparsumme sollte in diesem Fall also zwischen 6.500 € und 8.000 € liegen.
Nach Einhalten der Vertragslaufzeit können Sie den Betrag nach eigenem Belieben verwenden. Wenn Sie vor Vertragsende an Ihr Guthaben wollen, ist bei staatlich geförderten Verträgen eine wohnwirtschaftliche Verwendung erforderlich.
Sollen Ihre VL-Leistungen in eine Lebens- oder Rentenversicherung einfließen, dann ergibt sich Ihre Versicherungssumme aus
– Eintrittsalter
– Geschlecht
– Laufzeit
Die vereinbarte Leistung erbringt der Versicherer erst bei Vorlage des Versicherungsscheines.
Üblicherweise verlangen die Versicherer vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung auch ein amtliches Zeugnis darüber, dass der Versicherte noch lebt – diese Kosten werden i.d.R. von der Versicherungsgesellschaft getragen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen die Versicherungsunternehmen gegen Vorlage des Original -Versicherungsscheins.
Der Tod der versicherten Person ist unverzüglich anzuzeigen.
Außer dem Versicherungsschein sind einzureichen:
- eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde
- ein ausführliches, ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt hat.
Zur Klärung der Leistungspflicht kann der Versicherer notwendige weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst anstellen. Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versicherungsleistung beansprucht.
Die Leistungen überweist der Versicherer dem Empfangsberechtigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr.
Bausparen
Die Laufzeit beträgt sieben Jahre. Über das Guthaben können Sie nach Kündigung des Vertrags verfügen oder wenn der Vertrag zuteilungsreif ist.
Direktversicherung
Der Vertrag muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr laufen und kann auch nicht gekündigt werden. Der Vertrag kann lediglich ruhen, d. h. beitragsfrei gestellt werden.