Wir geben Ihnen über diese Produktinformation einen Kurzüberblick über die wichtigsten Punkte in der Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser nach Wohnfläche.
- Mit einer Wohngebäudeversicherung sichern Sie Ihr Haus und das mit dem Haus fest verbundene Inventar ab. Zu den über die Wohngebäude versicherbaren Sachen gehören auch Einbauten wie beispielsweise Einbauküchen oder Holzdecken.
- Es können auch Gebäudeteile die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden wie z.B. Schuppen, Gartenhäuser, Blockhütten oder Garagen mit eingedeckt werden.
- Versichert sind Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Auch sogenannte Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch sind gegen Prämienzuschlag versicherbar.
- Wertermittlung des Hauses und Beitrag erfolgt über die Wohnfläche des Hauses
Besonderheiten:
Das Besondere ist die pauschale Wertermittlung nach der Wohnfläche Ihres Hauses. Die ist bequem und bietet ein Höchstmaß an Sicherheit, weil eine Unterversicherung so gut wie ausgeschlossen ist.
Abweichend von den normalen Versicherungsbedingungen gelten folgende Einschlüsse:
- Gebäudezubehör ist ohne Einschränkungen mitversichert.
- Gebäudebeschädigungen durch Einbruch bis 60 % der Versicherungssumme sind mitversichert.
- Vandalismusschäden wie z.B. Graffiti bis 2.500 € (SB = 250 €) ist mitversichert. Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten summarisch bis zu 500.000 € sind mitversichert.
- Sachverständigenkosten (ab einer Schadenhöhe von 25.000 €) sind mitversichert.
- Bei vermieteten Objekten Mietausfall bis 18 Monate, bei selbstbewohnten Objekten Hotelkosten für maximal 100 Tage (je Tag 80 €) sind mitversichert.
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen und infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen bis zu einer Million Euro sind mitversichert.
- Überspannungsschäden, Fußbodenheizung, Rückstau (bei intaktem Rückstauventil), Nutzwärmeschäden, Kraftfahrzeuganprall, Wasserbetten, Wasserverlust sind mitversichert.
Wenn Sie Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sind, wird es Sie wahrscheinlich ziemlich hart treffen, wenn Ihr Besitz durch ein Schadenereignis beschädigt oder sogar zerstört wird. Meistens sind Immobilien finanziert und bei einem Verlust der Immobilie sind Sie schnell am Ende Ihrer wirtschaftlichen Existenzfähigkeit. Zur Absicherung gegen diese Sorgen existiert die Wohngebäudeversicherung.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine verbundene Versicherung, d.h. die schlimmsten Gefahren, die Ihre Immobilie bedrohen, sind in einem „Versicherungspaket“ zusammengefaßt. Namentlich sind dies Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Auch sogenannte Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch sind gegen Prämienzuschlag versicherbar.
Der Versicherer leistet außerdem bei Schäden, die unvermeidliche Folgen eines Brandes sind, z. B. bei Beschädigungen durch Löschwasser, oder bei Schäden, die infolge der Brandbekämpfung ausgeräumt oder niedergerissen wurden, sowie bei Dingen, die infolge des Brandes abhanden gekommen sind.
Besonderheiten der Wohngebäudeversicherung
Abweichend von den normalen Versicherungsbedingungen gelten folgende Einschlüsse:
- Gebäudezubehör ist ohne Einschränkungen mitversichert.
- Gebäudebeschädigungen durch Einbruch bis max. 60% der Versicherungssumme
- Vandalismusschäden wie z.B. Graffiti bis 2.500 € (SB = 250 €) ist mitversichert.
- Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zu 60% der Versicherungssumme mitversichert.
- Sachverständigenkosten (ab einer Schadenhöhe von 25.000 €) sind mitversichert.
- Bei vermieteten Objekten Mietausfall bis 18 Monate, bei selbstbewohnten Objekten Hotelkosten für maximal 100 Tage (je Tag 80 €) sind mitversichert.
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen und infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen bis zu 500.000 € sind mitversichert.
- Überspannungsschäden,
- Fußbodenheizung,
- Rückstau (bei intaktem Rückstauventil),
- Nutzwärmeschäden,
- Kraftfahrzeuganprall,
- Wasserbetten,
- Wasserverlust sind mitversichert.
Das eigentlich Besondere ist aber die pauschale Wertermittlung nach der Wohnfläche Ihres Hauses. Die ist bequem und bietet ein Höchstmaß an Sicherheit, weil eine Unterversicherung so gut wie ausgeschlossen ist.
1. In der Feuerversicherung
Dinge, die einem Nutzfeuer ausgesetzt sind (Kamin, Ofen, Grill etc.). Schäden, die durch Glimmen entstehen wie z.B. Brandlöcher durch Zigarettenglut im Teppichboden oder beim Bügeln angesengte Teile. Schäden, die an elektrischen Leitungen durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen, Schäden an Schaltelementen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck, Schäden an Verbrennungsmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen. Alle Schäden, die durch unbemannte Flugkörper (z.B. Raketen), Kriegsereignisse, innere Unruhen, durch Kernenergie und durch Erdbeben entstehen.
2. In der Sturmversicherung
Schäden, die durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee usw. in Fenster oder Türen entstehen. Sind diese Öffnungen allerdings durch den Sturm entstanden, etwa durch vom Sturm zerstörte Fensterscheiben, dann sind auch diese Risiken versichert. Laden- und Schaufensterscheiben, künstlerisch bearbeitete Scheiben, Mehrscheiben-Isolierverglasungen, Sicherheitsscheiben sowie alle Glas- und Kunststoffscheiben mit einer Größe von mehr als vier Quadratmetern Einzelgröße. An der Außenseite des Gebäudes angebrachte Gegenstände. Hiermit sind vor allem Antennen, Markisen o.ä. gemeint. Bewegliche Gegenstände im Freien. Schäden durch Sturmflut und Lawinen. Nicht bezugsfertige Gebäude und deren Inhalt. Nicht bezugsfertige Gebäude unterliegen aufgrund der vielen nicht geschlossenen Öffnungen (Dach, Türen, Fenster) einer viel größeren Sturmgefahr. Die Prämie müßte also sehr viel höher sein. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Neu- und Umbauten im Rahmen einer Bauleistungsversicherung zu versichern.
3. In der Leitungswasserversicherung
- Schäden durch Wasserdampf
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Schäden durch Wasser aus Sprinkleranlagen und Düsen von Berieselungsanlagen
- Schäden durch Erdrutsch
- Schäden durch Grundwasser
- Schäden durch Hochwasser
- Schäden durch Niederschläge
- Schäden, die durch Schwamm oder ähnliche Naturereignisse entstehen
- Schäden Solarheizungsanlagen
- Schäden durch Wärmepumpenanlagen
- Schäden durch Klimaanlagen
- Schäden an Abflußleitungen außerhalb des Gebäudes
- Schäden an Zuleitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks
Eine Berechnung der Versicherungssumme nach dem Wert 1914, wie Sie sie vielleicht aus früheren Verträgen kennen, gibt es bei der Berechnung nach Wohnfläche nicht mehr. Wenn Sie die Wohnfläche Ihres Hauses wahrheitsgetreu angeben, ist Ihr Haus immer zum tatsächlichen Wiederaufbaupreis maximal bis zu einem Wert von 511.292 € versichert. Das ist sehr bequem und vor allem sehr sicher, weil die gefürchtete Unterversicherung nach Wertverbesserungen am Haus (z.B. durch An- oder Umbauten) praktisch ausgeschlossen ist.
Beispiel:
Sie haben vor zwanzig Jahre ein Haus zu einem Preis von 153.388 € gekauft. Im Laufe der Zeit haben sich die Baukosten erhöht, so daß für den Wiederaufbau eines gleichwertigen Hauses heute ca. 230.081 € zu zahlen wären. Bei einem totalen Feuerschaden erhalten Sie die 230.081 €.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, drohende Schäden nach besten Kräften abzuwenden und eingetretene Schäden zu mindern (Rettungspflicht). Damit ist gemeint, daß Sie z.B. bei einem Rohrbruch einen Klempner bestellen und nicht so lange warten, bis das Haus weggespült wurde. Wenn es die Rettungspflicht zuläßt, müssen Sie die Schadenstelle unverändert lassen, um dem Versicherer eventuell die Möglichkeit einer Besichtigung zu geben. Größere Reparaturaufträge müssen vorher mit uns abgestimmt werden. Selbstverständlich muß dem Versicherer ermöglicht werden, die Schadenursache und die Höhe der Entschädigung feststellen zu können (Auskunftspflicht). Verletzen Sie eine oder mehrere dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, die Verletzung war weder vorsätzlich noch grob fahrlässig. Bei grober Fahrlässigkeit verlieren Sie den Schutz auch nur dann, wenn die Verletzung weder Einfluß auf die Feststellung des Leistungsfalles noch auf die Bemessung der Leistung gehabt hat.
Damit es im Schadenfall keine Probleme gibt melden Sie uns jeden Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche. Am einfachsten nutzen Sie hierfür die Online-Meldung über das Schadenformular. Bei Brandschäden (und allen Schäden, denen eine strafbare Handlung zugrunde liegt) muß außerdem die Polizei benachrichtigt werden.
Eine Wohngebäudeversicherung kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine weitere beidseitige Kündigungsmöglichkeit besteht innerhalb von vier Wochen nach Regulierung oder Ablehnung eines ersatzpflichtigen Schadens, entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Bei Kündigung mit sofortiger Wirkung darf der Versicherer die restliche Prämie für das laufende Versicherungsjahr behalten. Üblich sind daher Kündigungen zum Ablauf des Versicherungsjahres. Nach den gesetzlichen Bestimmungen erwirbt der Käufer einer Immobilie gleichzeitig den bestehenden Versicherungsvertrag quasi als Zugabe mit. Dies dient vor allem der Sicherheit des Käufers, denn wenn der Notarvertrag unterschrieben ist, trägt der Käufer auch die Gefahr für das Objekt, und wer denkt bei so einem spannenden Immobilienkauf schon an Versicherungen?
Neben den o.g. „üblichen“ Kündigungsmöglichkeiten besteht daher für Erwerber einer Immobilie ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung des Grundbuchamtes über den vollzogenen Eigentümerwechsel.