Lastenräder, E-Bikes, Pedelecs & Co.
Immer mehr Menschen fahren mit den elektrisch angetriebenen Fahrrädern durch die Straßen.
Durch die schnelle Beschleunigung und teilweise auch hohen Geschwindigkeiten steigt jedoch auch das Risiko, einen Unfall oder Schaden zu verursachen.
Durch die schnelle Beschleunigung und teilweise auch hohen Geschwindigkeiten steigt jedoch auch das Risiko, einen Unfall oder Schaden zu verursachen.
Aus Sicht der Versicherungen stellen diese Räder eine Besonderheit dar. Wenn Fahrer eines normalen Fahrrads einen Unfall verursachen, bei dem andere Personen zu Schaden kommen, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Schadenregulierung. Das gilt teilweise auch für Pedelecs – jedoch nicht für alle Varianten.
Beim Pedelec kommt die Unterstützung des Motors zusätzlich zum Treten der Pedalen. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich der Motor automatisch aus. Der Fahrer benötigt keine Zulassung.
Das E-Bike ist das kraftvollere Fortbewegungsmittel und kann Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreichen und es gilt daher als Leichtmofa! Es ist zulassungs- und versicherungspflichtig!