Sie sind selbst ein Jäger?
Oder kennen einen Jäger in Ihrem Umfeld?
Dann bitten wir Sie, teilen Sie diese wichtigen Informationen:
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist laut dem Bundesjagdgesetz Pflicht für alle Berufs- und auch Nicht-Berufsjäger. Sie haftet für Vermögensschäden, Sachschäden, Reparaturkosten für beschädigte Jagdutensilien oder trägt den Ersatz für gestohlene Gegenstände.
Hier einige typische Schadenfälle:
» Eine Person wird beim Reinigen der Büchse angeschossen.
» Verkauf von nicht einwandfreiem Wildbret, das zu einer Lebensmittelvergiftung mit einem notwendigen Krankenhausaufenthalt führt. Der Geschädigte meldet in diesem Fall Schmerzensgeld und entgangene Gehaltszahlungen an.
» Ihr Jagdhund kann ausbüchsen, auf eine Straße laufen und dort einen Unfall verursachen.
Eine umfassende Jagdhaftpflichtversicherung beinhaltet auch die Absicherung der Jagdhunde. Sie beinhaltet aber nicht die Krankenversicherung für den Hund!
Ebenso übernimmt die private Haftpflichtversicherung keine Schäden aus diesen „Jagdunfällen“.