Kinder aus dem Haus - Haftpflichtversicherung

Kinder sind in der Haftpflichtversicherung der Eltern lange mitversichert! Dies gilt für ledige Söhne und Töchter, auch wenn sie über 18 Jahre alt sind und sich in einer Ausbildung befinden oder studieren. Auch im Wehr- oder Zivildienst ist die Versicherung über die Eltern gegeben.

Ist das Kind berufstätig, muss es sich selbst versichern!

Sollte der junge Erwachsene nach der Ausbildung ein Studium beginnen, muss ebenfalls eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden!

 

Wichtig für alle ist der Blick auf die Versicherungssumme. Sie sollte mindestens 10 Mio für Sach- und Personenschäden betragen.

 

Zur Privathaftpflichtversicherung

 

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