ClickVers-LKW-Fahrer-Handyversicherung

Der Fahrer bekam eine Geldstrafe, weil er sein Handy während der Fahrt auf der Autobahn zum Laden anschließen wollte.

Obwohl er nicht telefonierte, werteten die Richter das als verbotene Nutzung am Steuer.

Ein LKW-Fahrer befuhr die A28 in Oldenburg und hielt dabei ein Handy in der Hand, um es zum Laden anzuschließen. Dabei wurde er von der Polizei beobachtet. Das Amtsgericht Oldenburg verurteilte den Mann wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 60 Euro.

Die Oldenburger Richter ließen ihn abblitzen (Az.: 2 Ss (OWi) 290/15). Die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons sei für denjenigen verboten, der das Handy während der Fahrt aufnehmen oder halten müsse. So stehe es in § 23 Abs. 1a StVO.

Das Anschließen eines Handys zum Laden stelle eine Nutzung im Sinne der StVO dar. Denn durch ihn solle gewährleistet werden, dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei habe. Die Nutzung schließe sämtliche Bedienfunktionen ein: das Telefonieren, Versenden von Kurznachrichten, aber auch die Vorbereitung der Nutzung wie etwa das Anschließen zum Laden.

Quelle: Focus online

 

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80

 

Versicherung für Mobiltelefone

 

Beitragsbildquelle/n: ©bernardbodo – AS